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Teilkasko, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko
Teilkasko ist ein Wort aus der Autoversicherung, das viele Eigner auf das Boot übertragen. Gemeint ist die schmale Kaskodeckung: Sie zahlt bei Naturgewalten, Brand, Explosion und beim Diebstahl des ganzen Bootes, nicht aber bei dem, was der Rudergänger selbst anrichtet. Beispiel: Reißt der Sturm die Yacht aus den Festmachern und setzt sie auf die Mole, trägt eine Teilkasko den Schaden. Fährt dieselbe Yacht bei ruhigem Wetter auf eine Sandbank und bricht dabei das Ruderblatt, trägt sie ihn nicht. Zwei Dinge sind deshalb nachzulesen: welche Ereignisse aufgezählt sind und ab welcher Windstärke das Bedingungswerk von Sturm spricht.
Bei uns: Der Basis-Tarif zählt genau diese Ereignisse auf: Naturgewalten, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Bootes (A-3.1.2 bis A-3.1.4). Sturm zählt dort ab Windstärke 8 Beaufort, also 62 km/h. Unfall, Grundberührung, Kollision, Einbruch und Teilediebstahl sind nicht dabei. Basis PLUS und Premium nehmen den Unfall des Fahrzeugs dazu (A-3.1.1) und weiten den Diebstahlschutz aus (A-3.1.4).
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.