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Gestörtes GPS in der Ostsee: was im Schadenfall zählt
Behörden rund um den Finnischen Meerbusen warnen seit 2024 vor gestörten Satellitensignalen. Am Vertrag ändert das nichts, an den Fragen nach einem Schaden schon.
30. Oktober 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Gestörtes GPS ist in der Ostsee kein Gerücht aus dem Hafenkino mehr. Auf der Generalversammlung der European Boating Association am 2. und 3. Oktober 2026 in Hamburg berichtete ein Vertreter des finnischen Verbands über Jamming und Spoofing, die Navigation und Positionsmeldungen auch auf Sportbooten verfälschen. Für Eigner einer Segelyacht oder Motoryacht, die nach Schweden, Finnland oder ins Baltikum fährt, stellt sich damit eine praktische Frage: Was zählt im Schadenfall, wenn der Plotter eine falsche Position gezeigt hat und das Boot deshalb auf Grund läuft oder ein anderes Boot berührt?
Zwei Begriffe gehören auseinander. Beim Jamming wird das Satellitensignal überdeckt oder verschlechtert, der Empfänger findet dann keine oder eine ungenaue Position. Beim Spoofing zeigt er eine falsche Position an, die plausibel aussehen kann. So unterscheidet es die britische Seeschifffahrtsbehörde MCA in ihrer Richtlinie MGN 719 vom 1. Oktober 2026, die sich an die Berufsschifffahrt richtet und die Ostsee unter den Regionen nennt, aus denen vermehrt Störungen gemeldet werden. Finnland und Estland haben im Juni 2025 eine gemeinsame nautische Warnung für ihre Gewässer im Finnischen Meerbusen herausgegeben. Die finnische Verkehrsbehörde Traficom schrieb dazu, die Störungen könnten Fehlfunktionen von Autopiloten auslösen und hätten bereits zu Beinahekollisionen geführt; auch gefälschte AIS-Meldungen seien häufiger geworden.
Für Sportboote wird Traficom noch deutlicher. Nach dem finnischen Wasserverkehrsgesetz sei der Plotter kein primäres Navigationsmittel. Wer ein Boot führt, müsse jederzeit wissen, wo er ist, auf längeren Fahrten und in fremden Gewässern Seekarten dabeihaben und mit ihnen umgehen können. Störungen treten nach Angaben der Behörde auf offener See häufiger auf als im Binnenbereich, vor allem im östlichen Finnischen Meerbusen, und sollen über ein Formular gemeldet werden, auch noch nach dem Anlegen. Für die deutsche Ostseeküste nennen die hier zitierten Quellen keine eigene Warnung an Sportboote. Das heißt nicht, dass es dort keine Störungen gibt, sondern nur, dass wir keine belegen können.
Für den Versicherungsschutz gilt zuerst: Keines unserer Bedingungswerke in Kasko und Haftpflicht erwähnt GPS, Plotter oder Seekarte. Es gibt also keine Klausel, die bei gestörtem Signal greift, und keine, die ein bestimmtes Gerät vorschreibt. Entscheidend ist, was passiert ist. In der Kasko Basis Plus und Premium ist der Unfall des Fahrzeugs versichert, und A-3.1.1 nennt ausdrücklich das Stranden, das An-Grund-Geraten und die Kollision mit festen oder schwimmenden Gegenständen. Ob der Fehler beim Rudergänger, bei der Karte oder beim Satellitensignal lag, ändert am Grund der Leistung nichts. Die Kasko Basis kennt den Unfall nicht: Sie versichert Naturgewalten wie Sturm ab Windstärke 8, Brand und Explosion und den Diebstahl des ganzen Fahrzeugs (A-3.1). Eine Grundberührung bei ruhigem Wetter ist dort kein Versicherungsfall, mit oder ohne Störung.
Die zweite Frage ist die nach dem Verschulden. Wer einen Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt, muss nach A-7 mit einer Kürzung rechnen, die sich nach der Schwere des Verschuldens richtet; in der Basis steht dieselbe Regel unter A-6. Basis Plus verzichtet auf diese Kürzung bis zu einer Schadenhöhe von 25 Prozent der Versicherungssumme, Premium bis 50 Prozent, außer wenn Diebstahl, Drogen oder Alkohol die Ursache sind. Ob es grob fahrlässig ist, in einem Revier mit bekannten Störungen allein nach dem Plotter zu fahren, entscheidet der Einzelfall, und wir sagen es hier weder zu noch ab. Aus unserer Sicht ist die Richtung trotzdem klar: Wer die Position mit Kompass, Peilung, Lot und Seekarte gegenprüft und das im Logbuch festhält, hat im Schadenfall etwas in der Hand.
Trifft das Boot mit falscher Position eine andere Yacht, eine Tonne oder einen Steg, ist das kein Fall für die Kasko, denn sie schließt Haftpflichtansprüche Dritter aus (A-6.9, in der Basis A-5.7). Zuständig ist die Wassersport-Haftpflicht: Sie prüft nach A-4.1 zuerst die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und stellt von berechtigten frei. Für den eigenen Schaden gelten in der Kasko die Pflichten aus B-3.2: den Versicherungsfall unverzüglich melden (B-3.2.1), alles Zumutbare zur Minderung tun (B-3.2.2) und alle Fragen nach bestem Wissen richtig und vollständig beantworten (B-3.2.3). Die Frage, wonach navigiert wurde, kommt dabei mit Sicherheit. Hilfreich ist, was sich später nicht mehr erzeugen lässt: ein Foto des Plotters mit der springenden Position, der gespeicherte Track, die Uhrzeit und die eigene Meldung der Störung an die Behörde.
Betroffen sind vor allem Segelyachten und Motoryachten auf Törn in der östlichen Ostsee, dazu Charteryachten in Schweden und Finnland, auf denen der Skipper die Elektronik an Bord nicht kennt, und jedes Boot, das mit dem Autopiloten nach Plotter läuft. Am Vertrag ändert sich durch die Störungen nichts. Wer vor dem nächsten Ostseetörn trotzdem in die Police schaut, prüft zwei Dinge: ob der Kaskotarif den Unfall überhaupt enthält und ob das Fahrtgebiet die geplante Strecke abdeckt. Beides lässt sich vor dem Ablegen ändern, nach der Grundberührung nicht mehr.
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Zahlt die Kasko, wenn mein Boot wegen einer falschen GPS-Position auf Grund läuft?
In Basis Plus und Premium ist das An-Grund-Geraten als Unfall versichert (A-3.1.1), gleich ob der Fehler beim Gerät oder beim Menschen lag. Geprüft wird dann wie bei jedem Unfall, etwa das Verschulden. Die Basis kennt den Unfall nicht und zahlt eine Grundberührung nur, wenn eine versicherte Naturgewalt wie Sturm die Ursache war.
Ist es grob fahrlässig, nur nach dem Plotter zu fahren?
Das entscheidet der Einzelfall, und wir sagen es nicht vorab zu oder ab. Wer in einem Revier mit bekannten Störungen die Position mit Kompass, Peilung und Seekarte gegenprüft und das im Logbuch festhält, kann im Schadenfall belegen, dass er sorgfältig navigiert hat.
Muss ich eine GPS-Störung der Versicherung melden?
Der Versicherung melden Sie den Schaden, nicht die Störung, und zwar unverzüglich (B-3.2.1). Die Störung selbst gehört an die Behörde des Landes; Traficom bittet ausdrücklich darum, Funkstörungen in finnischen Gewässern zu melden, auch noch nach dem Anlegen.
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