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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Bin ich versichert, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist?

Kurz gesagt

Ja, Sie sind weiter versichert, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist: Die abgelaufene Frist allein erlaubt dem Versicherer keine Kürzung. Das kann er erst, wenn Sie einen Mangel kannten, trotzdem gefahren sind und genau dieser Mangel den Unfall verursacht hat. In der Haftpflicht ist die Rückforderung dann auf 5.000 Euro begrenzt.

Bin ich versichert, wenn die Hauptuntersuchung überzogen ist?

Was es kostet

Bußgelder, Prüfkosten und die gesetzliche Grenze der Rückforderung, aus Fachpresse, Gesetz und Musterbedingungen.

BeispielRichtwert
HU mehr als 2 Monate überzogen15 Euro
HU 4 bis 8 Monate überzogen25 Euro
HU mehr als 8 Monate überzogen60 Euro und 1 Punkt
Aufschlag für die erweiterte HU ab 2 Monatenetwa 20 Prozent
Nachprüfung nach Mängelnrund 25 bis 40 Euro
Rückforderung der Haftpflicht bei Gefahrerhöhunghöchstens 5.000 Euro

Stand November 2026.

Die Schadenbeträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Wie Ihr Kaskotarif mit grober Fahrlässigkeit umgeht, sehen wir gern für Sie nach.

Rechenbeispiel

HU seit fünf Monaten überzogen, Werkstatt hatte vor den Bremsen gewarnt

Beim Reifenwechsel wies die Werkstatt schriftlich auf verschlissene Bremsen hin. Sie fahren noch sechs Wochen täglich zur Arbeit und fahren dann wegen des langen Bremswegs auf.

Schaden am vorderen Autoetwa 7.000 Euro
Zahlung Ihrer Haftpflicht an den Geschädigtenetwa 7.000 Euro
Rückforderung von Ihnenhöchstens 5.000 Euro
Bußgeld für die überzogene HU25 Euro
Gleicher Unfall ohne bekannten Mangelkeine Rückforderung

Mit bekanntem und ursächlichem Mangel tragen Sie bis zu 5.000 Euro selbst. Ohne Kenntnis des Mangels zahlt die Versicherung normal, es bleibt beim Bußgeld. Rechnung mit Richtwerten.

Nicht die Frist zählt, sondern der Zustand des Autos

Im Vertrag steht keine Pflicht, die Hauptuntersuchung pünktlich zu machen. Der Versicherer kann sich nur auf eine Gefahrerhöhung berufen: Sie fahren ein Auto, das nicht mehr verkehrssicher ist, etwa mit abgefahrenen Reifen oder verschlissenen Bremsen.

Dafür reicht es nach der Rechtsprechung nicht, dass der Mangel da war. Der Versicherer muss nachweisen, dass Sie ihn kannten und das Auto trotzdem mehrfach benutzt haben. Dass Sie ihn hätten bemerken können, genügt nicht. Und war der Mangel für den Unfall nicht ursächlich, bleibt es bei der vollen Leistung.

Voraussetzung für eine KürzungWas das praktisch heißt
Auto war verkehrsunsicherein konkreter Mangel, nicht nur die abgelaufene Plakette
Sie kannten den Mangeletwa durch Warnung der Werkstatt oder eine Warnleuchte
Sie sind trotzdem weiter gefahreneine einmalige Fahrt zur Werkstatt reicht in der Regel nicht
Der Mangel hat den Unfall verursachtabgefahrene Reifen bei Nässe ja, Auffahren durch einen anderen nein
Grenze in der Haftpflichthöchstens 5.000 Euro Rückforderung von Ihnen

Wenn Sie der Geschädigte sind

Fährt Ihnen jemand ins Auto, während Ihre HU überzogen ist, muss seine Haftpflicht trotzdem zahlen. Der Bundesgerichtshof hat am 3. Dezember 2024 entschieden, dass Mietwagenkosten nicht allein deshalb wegfallen, weil der TÜV-Termin über sechs Monate überschritten war (Az. VI ZR 117/24).

Der Grund: Ein verkehrssicheres Auto mit abgelaufener Plakette zu fahren, ist erst rechtswidrig, wenn eine Behörde den Betrieb untersagt oder beschränkt hat. Das drohende Bußgeld reicht dafür nicht.

Bußgeld und teurere Prüfung

Bis zwei Monate nach Ablauf bleibt die Überziehung ohne Bußgeld. Danach wird es mit jeder Stufe teurer, ab acht Monaten gibt es einen Punkt in Flensburg. Für Taxen und andere Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfung gelten strengere Sätze.

Sind mehr als zwei Monate vergangen, wird eine erweiterte Hauptuntersuchung fällig, die etwa 20 Prozent mehr kostet. Neuwagen müssen nach drei Jahren zur ersten HU, danach alle zwei Jahre.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Haben Sie den Termin nur vergessen, und das Auto ist gewartet, ändert die überzogene Frist an Ihrem Schutz nichts. Auch Hagel, Sturm, Diebstahl oder ein Wildunfall haben mit der Plakette nichts zu tun.

Vorsicht ist geboten, wenn eine Werkstatt Sie auf Mängel hingewiesen hat. Dann kennen Sie den Mangel nachweisbar, und jede weitere Fahrt bis zur Reparatur kann im Schadenfall gegen Sie sprechen.

Schritt für Schritt

  1. Den Monat oben auf der Plakette am hinteren Kennzeichen ablesen.
  2. Einen Termin bei einer Prüfstelle oder Werkstatt mit Prüfdienst vereinbaren.
  3. Bekannte Mängel vorher reparieren lassen und nicht damit weiterfahren.
  4. Rechnungen und Prüfberichte aufheben, sie belegen nach einem Unfall den Zustand.
  5. Im Kaskotarif nachsehen, ob der Versicherer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet.

Checkliste

  • HU-Termin im Kalender, mit Erinnerung zwei Monate vorher
  • Reifenprofil, Bremsen und Licht in Ordnung
  • Keine offene Mängelwarnung der Werkstatt
  • Wartungsbelege griffbereit
  • Prüfbericht für eine anstehende Ummeldung parat

Häufige Fehler

  • Nach einer Mängelwarnung der Werkstatt einfach weiterfahren
  • Annehmen, der Vertrag ruhe ohne gültige Plakette
  • Als Geschädigter auf Mietwagen oder Nutzungsausfall verzichten, weil die eigene HU überzogen war
  • Die Prüfung aufschieben, bis der Aufschlag für die erweiterte HU fällig ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Bin ich versichert, wenn die HU nur ein paar Wochen überzogen ist?

Ja.

Für die Versicherung zählt nicht die Frist,

sondern ob ein bekannter Mangel den Unfall verursacht hat.

Bis zwei Monate gibt es auch kein Bußgeld.

Darf ich mit überzogener HU noch fahren?

Ja, solange das Auto verkehrssicher ist und die Behörde den Betrieb nicht untersagt hat.

Ab zwei Monaten droht ein Bußgeld.

Kann die Haftpflicht mehr als 5.000 Euro zurückfordern?

Bei einer Gefahrerhöhung nicht, die Grenze steht in der Pflichtversicherungsverordnung.

Nur gegenüber einem Dieb gilt sie nicht.

Zahlt die Vollkasko, wenn die HU überzogen war?

Ja, wenn der Unfall nichts mit einem bekannten Mangel zu tun hat.

Sonst kann sie nach der Schwere des Verschuldens kürzen.

Bekomme ich als Geschädigter einen Mietwagen, obwohl meine HU abgelaufen ist?

Ja, das hat der Bundesgerichtshof 2024 bestätigt.

Die abgelaufene Plakette allein ist kein Grund, die Kosten zu streichen.

Werde ich nach einem Unfall mit überzogener HU höher eingestuft?

Wenn Sie den Unfall verursacht haben, ja, wie bei jedem Haftpflichtschaden.

Die Plakette ändert daran nichts.

Quellen

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