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Wie viel Nutzungsausfall bekomme ich nach einem unverschuldeten Unfall?

Kurz gesagt

Nach einem unverschuldeten Unfall bekommen Sie für jeden Tag ohne Auto etwa 23 bis 175 Euro Nutzungsausfall, je nach Fahrzeuggruppe in der üblichen Tabelle. Ist Ihr Auto fünf Jahre oder älter, wird es meist eine Gruppe tiefer eingestuft. Wie viel Sie insgesamt bekommen, hängt von der tatsächlichen Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer ab. Zahlen muss die Haftpflicht des Unfallgegners.

Wie viel Nutzungsausfall bekomme ich nach einem unverschuldeten Unfall?

Was es kostet

Tagessätze und Abzüge aus der veröffentlichten Nutzungsausfalltabelle für Pkw.

BeispielRichtwert
Kleinwagen, Gruppe A bis C23 bis 35 Euro am Tag
Kompakt- und Mittelklasse, Gruppe D bis G38 bis 59 Euro am Tag
Obere Mittelklasse und Oberklasse, Gruppe H bis L65 bis 175 Euro am Tag
Auto ab 5 Jahrenmeist 1 Gruppe tiefer
Auto ab 10 Jahrenmeist 2 Gruppen tiefer
Überlegungszeit nach dem Gutachtenetwa 1 bis 3 Tage

Stand November 2026, aus Ratgebern zum Verkehrsrecht, die die Tabelle wiedergeben.

Welche Gruppe für Ihr Modell gilt, steht im Gutachten.

Wie viele Tage anerkannt werden, entscheidet sich im Einzelfall.

Rechenbeispiel

Sieben Jahre alter Kompaktwagen, acht Tage ohne Auto

Eine Pendlerin wird an der Kreuzung angefahren, der Gegner ist allein schuld. Ihr Modell steht in Gruppe E, wegen des Alters wird es eine Gruppe tiefer eingestuft. Gutachten und Überlegung dauern zwei Tage, die Reparatur sechs.

Gruppe laut TabelleE, 43 Euro
Nach AltersabzugD, 38 Euro am Tag
Ausfalltage2 + 6 = 8 Tage
Nutzungsausfall8 × 38 Euro = 304 Euro
Zum Vergleich bei 30 Prozent Mitschuld70 Prozent, also 212,80 Euro

Die Haftpflicht des Gegners zahlt 304 Euro zusätzlich zur Reparatur. Belege über Kosten braucht sie dafür nicht, nur die Ausfalltage.

Woher die Tagessätze kommen

Für Pkw gibt es eine Tabelle, nach der Gerichte und Versicherer den Nutzungsausfall abrechnen. Sie ordnet rund 38.000 Modelle in Gruppen von A bis L ein und nennt für jede Gruppe einen festen Betrag je Tag. Kleinwagen liegen meist in den unteren Gruppen, große Limousinen und Geländewagen oben.

Die Gruppe Ihres Modells steht meist im Gutachten, das der Sachverständige nach dem Unfall erstellt. Fehlt sie dort, fragen Sie den Gutachter danach, bevor Sie den Anspruch anmelden.

GruppeEuro je Tag
A23
B29
C35
D38
E43
F50
G59
H65
J79
K119
L175

Abzug für ältere Autos

Die Verfasser der Tabelle empfehlen, ein Auto ab fünf Jahren eine Gruppe und ab zehn Jahren zwei Gruppen tiefer einzustufen. Viele Gerichte folgen dem. Ein sieben Jahre alter Wagen der Gruppe E wird also wie Gruppe D abgerechnet, mit 38 statt 43 Euro am Tag.

Bei sehr alten Autos wird der Betrag teils noch weiter gekürzt, bis auf die reinen Haltungskosten wie Steuer und Versicherung. Ist Ihr altes Auto gut gepflegt, lohnt es sich, gegen einen solchen Abzug zu argumentieren.

Für wie viele Tage gezahlt wird

Gezahlt wird für die Zeit, in der Sie das Auto wirklich nicht nutzen konnten: Tage bis zum Gutachten, eine kurze Überlegungszeit von etwa einem bis drei Tagen und dann die Dauer der Reparatur. Bei einem Totalschaden zählt statt der Reparatur die Zeit, die Sie für die Suche nach einem gleichwertigen Ersatzauto brauchen.

Die Reparaturdauer im Gutachten ist ein Anhaltspunkt, kein fester Anspruch. Sie müssen den Auftrag zügig erteilen. Wer wochenlang wartet, bekommt diese Tage meist nicht ersetzt. Bescheinigt die Werkstatt Wartezeiten auf Teile, heben Sie den Nachweis auf.

Wann es keinen Nutzungsausfall gibt

Der Anspruch setzt voraus, dass Sie das Auto in der Zeit gefahren wären. Liegen Sie im Krankenhaus, sind verreist oder haben keinen Führerschein, fehlt das meist, es sei denn, ein Angehöriger hätte das Auto sonst genutzt. Steht ein gleichwertiger Zweitwagen bereit oder stellt Ihnen die Werkstatt kostenlos ein Ersatzauto, gibt es in der Regel ebenfalls nichts.

Lassen Sie das Auto gar nicht reparieren und rechnen nur nach Gutachten ab, fehlt meist der Nachweis, dass Ihnen die Nutzung gefehlt hat. Für reine Freizeitfahrzeuge wie ein Wohnmobil oder ein Motorrad, das neben einem Auto nur am Wochenende läuft, lehnen Gerichte den Anspruch häufig ab. Wer gewerblich fährt, muss den Ausfall meist konkret belegen, etwa als entgangenen Gewinn.

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Den Nutzungsausfall bekommen Sie ohne Belege über Kosten, Sie müssen nur die Ausfallzeit darlegen. Ein Mietwagen ist bequemer, wenn Sie täglich fahren müssen, bringt aber oft Streit über Tarif und Eigenersparnis.

Ist die Schuldfrage nicht ganz klar, ist der Nutzungsausfall oft der sicherere Weg: Er wird bei Mitschuld nur anteilig gekürzt. Den Mietwagen dagegen bezahlen Sie zunächst und bleiben auf Ihrem Anteil sitzen.

Schritt für Schritt

  1. Schaden direkt bei der Haftpflicht des Unfallgegners anmelden.
  2. Im Gutachten die Fahrzeuggruppe und die geschätzte Reparaturdauer nachsehen.
  3. Den Reparaturauftrag schnell erteilen, spätestens nach wenigen Tagen Überlegung.
  4. Reparaturbeginn und Abholung mit der Rechnung der Werkstatt belegen.
  5. Nutzungsausfall mit Gruppe, Tagessatz und Zahl der Tage beziffert verlangen.

Checkliste

  • Gruppe des eigenen Modells bekannt
  • Altersabzug nachgerechnet
  • Ausfalltage mit Rechnung oder Werkstattbestätigung belegt
  • Kein Mietwagen und kein kostenloses Werkstattauto genutzt
  • Bei Totalschaden die Wiederbeschaffungsdauer aus dem Gutachten notiert

Häufige Fehler

  • Den Reparaturauftrag wochenlang liegen lassen
  • Nutzungsausfall und Mietwagen gleichzeitig verlangen
  • Den Anspruch vergessen, weil die Versicherung ihn nicht von sich aus anbietet
  • Ein kostenloses Ersatzauto der Werkstatt ablehnen und trotzdem Nutzungsausfall fordern
  • Den Altersabzug bei einem jungen Auto widerspruchslos hinnehmen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung den Nutzungsausfall von sich aus?

Oft nicht.

Verlangen Sie ihn ausdrücklich, mit Gruppe, Tagessatz und Zahl der Tage.

Bekomme ich Nutzungsausfall, wenn ich nicht reparieren lasse?

Meist nicht, weil Sie dann nicht zeigen können, dass Ihnen das Auto gefehlt hat.

Den Sachschaden nach Gutachten bekommen Sie trotzdem.

Gibt es Nutzungsausfall bei einem Totalschaden?

Ja, für die Zeit bis zum Gutachten,

eine kurze Überlegung und die Suche nach einem gleichwertigen Ersatzauto.

Bekomme ich Nutzungsausfall für mein Motorrad?

Nur wenn Sie es wie ein Auto im Alltag brauchen.

Steht daneben ein Auto bereit oder fahren Sie nur in der Freizeit, lehnen Gerichte meist ab.

Zahlt meine Vollkasko Nutzungsausfall?

Nein.

Die Kasko ersetzt keine Folgeschäden wie Nutzungsausfall.

Den Anspruch gibt es nur gegen den Unfallgegner.

Was gilt, wenn ich mitschuldig bin?

Dann wird der Nutzungsausfall um Ihren Anteil gekürzt.

Bei 50 Prozent Mitschuld bekommen Sie die Hälfte.

Quellen

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