Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Sind Sie nicht schuld, zahlt die Versicherung des Unfallgegners einen Mietwagen nach einem Unfall, gleichwertig und für die Dauer der Reparatur. Alternativ gibt es Nutzungsausfall von etwa 23 bis 175 Euro am Tag. Sind Sie selbst schuld, zahlt Ihre Kasko keinen Mietwagen. Dann hilft nur ein Schutzbrief, meist bis sieben Tage und nur fern vom Wohnort.
Richtwerte für die Erstattung bei fremder Schuld.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Nutzungsausfall, kleinste Gruppe | etwa 23 Euro am Tag |
| Nutzungsausfall, Mittelklasse | etwa 43 bis 59 Euro am Tag |
| Nutzungsausfall, größte Gruppe | etwa 175 Euro am Tag |
| Mietwagen über den Schutzbrief bei eigener Schuld | höchstens 7 Tage, mit Tageshöchstbetrag |
Werte Stand Oktober 2026 aus der veröffentlichten Tabelle und den Musterbedingungen.
Die Gruppe Ihres Autos hängt von Modell und Alter ab; ob ein Schutzbrief zahlt,
steht in Ihrem Vertrag.
Rechenbeispiel
Ein Pendler wird an der Ampel angefahren, der Gegner ist allein schuld. Die Reparatur dauert laut Gutachten sechs Arbeitstage.
| Mietwagen eine Klasse kleiner, 6 Tage zu je 55 Euro | 330 Euro, meist ohne Abzug erstattet |
| Alternativ Nutzungsausfall, Gruppe E | 6 × 43 Euro, also 258 Euro |
| Eigener Anteil bei voller Schuld des Gegners | 0 Euro |
Braucht er das Auto täglich, nimmt er den Mietwagen. Fährt er kaum, nimmt er die 258 Euro und spart sich die Belege.
Wer einen Unfall verursacht, muss den Zustand herstellen, der ohne den Unfall bestünde, so § 249 BGB. Dazu gehört, dass Sie während der Reparatur mobil bleiben. Den Anspruch richten Sie direkt an die Kfz-Haftpflicht des Gegners. Die Versicherung zahlt dann einen Mietwagen nach einem Unfall, der Ihrem Auto gleichwertig ist.
Ersetzt werden die erforderlichen Kosten für die Zeit, die Reparatur oder Ersatzbeschaffung wirklich dauern. Die Gutachten nennen dafür meist eine Reparaturdauer in Tagen. Wer das Auto länger stehen lässt als nötig, bleibt auf den zusätzlichen Tagen sitzen.
Statt einen Mietwagen zu nehmen, können Sie eine Pauschale für den Nutzungsausfall verlangen. Sie richtet sich nach einer Tabelle mit Gruppen von etwa 23 Euro am Tag für kleine Autos bis 175 Euro für große. Ältere Autos rutschen dabei eine oder zwei Gruppen nach unten.
Beides zugleich gibt es nicht. Wer wenig fährt, ist mit der Pauschale oft besser bedient und muss sich keinen Streit über die Mietkosten liefern. Wer täglich pendelt oder ein großes Auto braucht, nimmt besser den Mietwagen.
| Weg | Was Sie bekommen | Wann passend |
|---|---|---|
| Mietwagen gleicher Klasse | Mietkosten abzüglich Eigenersparnis | tägliche Fahrten, Familie, Beruf |
| Mietwagen eine Klasse kleiner | meist volle Mietkosten ohne Abzug | wenn ein kleineres Auto reicht |
| Nutzungsausfall | etwa 23 bis 175 Euro am Tag | wenig Fahrten, Zweitwagen vorhanden |
Spezielle Unfallersatztarife der Vermieter sind oft deutlich teurer als ein normaler Mietpreis. Die Gegenseite muss sie nur ersetzen, wenn der höhere Preis durch besondere Leistungen des Vermieters gerechtfertigt ist. Fragen Sie deshalb nach dem normalen Tarif und vergleichen Sie zwei Angebote.
Von den Mietkosten wird oft ein Anteil für die Eigenersparnis abgezogen, weil Ihr eigenes Auto in der Zeit nicht verschleißt. Mieten Sie ein Auto der nächstniedrigeren Klasse, verzichten viele Versicherer auf diesen Abzug. Bei Teilschuld bekommen Sie nur den Anteil, den der Gegner zu tragen hat.
Nach den Musterbedingungen ersetzt die Kasko keine Folgeschäden wie Nutzungsausfall oder die Kosten eines Mietfahrzeugs. Das gilt für die Teilkasko und die Vollkasko. Haben Sie den Unfall selbst verursacht, bleibt der Mietwagen also in der Regel Ihre Sache.
Ein Schutzbrief hilft nur in engen Grenzen. Nach den Musterbedingungen übernimmt er die Kosten eines Mietwagens höchstens für sieben Tage und mit einem Tageshöchstbetrag, und nur bei einer Panne oder einem Unfall ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort. Für den Unfall im eigenen Ort zahlt er keinen Mietwagen.
Steht ein Zweitwagen in der Familie bereit, fehlt Ihnen die Nutzung nicht wirklich. Dann gibt es meist weder Mietwagen noch Nutzungsausfall. Dasselbe gilt, wenn Sie in der Zeit im Krankenhaus liegen oder verreist sind und niemand sonst das Auto nutzen würde.
Bietet Ihnen die Werkstatt ein kostenloses Ersatzauto an, nehmen Sie es an. Lehnen Sie es ab und mieten trotzdem, kann die Gegenseite die Erstattung verweigern.
Fragen und Antworten
Nein, nach den Musterbedingungen sind Mietwagenkosten in der Kasko ausgeschlossen.
Manche Tarife bieten einen eigenen Baustein dafür.
Für die erforderliche Dauer der Reparatur oder der Suche nach einem Ersatzauto.
Grundlage ist meist das Gutachten.
Oft rechnet der Vermieter direkt mit der Gegenseite ab, wenn die Schuld klar ist.
Sonst zahlen Sie zuerst und reichen die Rechnung ein.
Eine Tagespauschale, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen.
Sie reicht je nach Auto von etwa 23 bis 175 Euro.
Nur anteilig.
Bei 50 Prozent Mitschuld zahlt die Gegenseite die Hälfte.
Ja, aber den Aufpreis zahlen Sie selbst.
Erstattet wird ein gleichwertiges Auto.
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