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Kurz gesagt
Ja, auch ohne gültigen TÜV sind Sie noch versichert: Haftpflicht und Kasko laufen weiter, Unfallopfer bekommen ihr Geld. Hat aber ein Mangel, den die Prüfung gefunden hätte, den Unfall verursacht, kann die Haftpflicht bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern und die Kasko kürzen. Dazu kommen ab zwei Monaten Überziehung 15 bis 60 Euro Bußgeld.
Öffentlich genannte Bußgelder, Prüfkosten und die Grenze der Rückforderung in der Kfz-Haftpflicht.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Überziehung mehr als 2 Monate | 15 Euro Bußgeld |
| Überziehung mehr als 4 Monate | 25 Euro Bußgeld |
| Überziehung mehr als 8 Monate | 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt |
| HU und AU für einen Pkw, Bundesschnitt 2026 | rund 160 Euro |
| Aufschlag bei mehr als 2 Monaten Verspätung | rund 20 Prozent |
| Rückforderung der Haftpflicht bei ursächlichem Mangel | bis zu 5.000 Euro |
Stand Oktober 2026, aus Angaben eines Automobilclubs und Ratgebern von Versicherern.
Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.
Wie Ihr Tarif mit grober Fahrlässigkeit umgeht, sehen wir gern für Sie nach.
Rechenbeispiel
Die Reifen hatten nur noch 1 Millimeter Profil. Ein Gutachter stellt fest, dass der Bremsweg dadurch länger war und die Prüfung die Reifen beanstandet hätte.
| Schaden am vorderen Auto | etwa 8.000 Euro |
| Zahlung der Haftpflicht an den Geschädigten | etwa 8.000 Euro |
| Rückforderung von Ihnen | bis zu 5.000 Euro |
| Bußgeld für die überzogene HU | 25 Euro |
| Eigener Schaden in der Vollkasko | Kürzung je nach Verschulden möglich |
Der Geschädigte bekommt sein Geld. Sie selbst tragen im schlechtesten Fall bis zu 5.000 Euro, dazu die Höherstufung und einen gekürzten Kaskoschaden. Rechnung mit Richtwerten.
Die Hauptuntersuchung, im Alltag TÜV genannt, ist eine Pflicht gegenüber der Zulassungsstelle, nicht gegenüber der Versicherung. Läuft die Frist ab, bleibt Ihr Vertrag unverändert bestehen. Wer durch Ihr Auto geschädigt wird, bekommt seinen Schaden in jedem Fall von Ihrer Haftpflicht ersetzt.
Die Frage ist erst nach einem Unfall, ob die Versicherung sich das Geld ganz oder teilweise von Ihnen zurückholt. Dafür muss sie zeigen, dass ein technischer Mangel den Unfall verursacht oder verschlimmert hat und dass die Prüfung diesen Mangel entdeckt hätte. Ein paar Tage über der Frist mit einem technisch einwandfreien Auto sind deshalb versicherungsrechtlich meist folgenlos.
Teuer wird es, wenn der Unfall mit einem Mangel zusammenhängt: abgefahrene Reifen bei Nässe, verschlissene Bremsen, defektes Licht. Je länger die Frist überzogen ist, desto genauer prüft die Versicherung, oft mit einem Gutachter.
Für fremde Schäden ist die Rückforderung der Haftpflicht auf bis zu 5.000 Euro begrenzt. Für Ihr eigenes Auto kann die Vollkasko je nach Schwere des Verschuldens kürzen, bei grober Fahrlässigkeit anteilig. Tarife, die auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichten, helfen hier nur, wenn sie diesen Fall nicht ausnehmen.
| Situation | Was die Versicherung tut |
|---|---|
| Frist überzogen, Unfall ohne Bezug zur Technik | zahlt normal, keine Rückforderung |
| Frist überzogen, Unfall wegen abgefahrener Reifen | Haftpflicht zahlt dem Opfer, fordert bis zu 5.000 Euro zurück |
| Eigener Schaden, Mangel war Unfallursache | Vollkasko kann anteilig kürzen |
| Hagel, Sturm, Wildunfall, Diebstahl | Teilkasko zahlt, die Plakette spielt keine Rolle |
| Polizeikontrolle ohne Unfall | kein Thema für die Versicherung, nur Bußgeld |
Bis zwei Monate nach Ablauf bleibt eine Überziehung ohne Bußgeld. Danach kostet sie 15 Euro, ab vier Monaten 25 Euro und ab acht Monaten 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Wer mehr als zwei Monate zu spät zur Prüfung kommt, zahlt außerdem für eine erweiterte Untersuchung rund 20 Prozent mehr. Bei durchschnittlich rund 160 Euro für HU und AU sind das gut 30 Euro zusätzlich.
Ist Ihr Auto gewartet, sind Reifen und Bremsen in Ordnung, und haben Sie den Termin nur verschwitzt, ändert eine kurze Überziehung an Ihrem Schutz praktisch nichts. Ein Unfall, den ein anderer verursacht, berührt Sie ohnehin nicht.
Holen Sie die Prüfung trotzdem zügig nach. Je länger die Frist zurückliegt, desto schwerer können Sie nach einem Unfall belegen, dass das Auto in Ordnung war.
Fragen und Antworten
Ja, Geschädigte bekommen ihr Geld immer.
Nur wenn ein Mangel den Unfall verursacht hat,
kann die Versicherung bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückholen.
Ja, der Vertrag gilt weiter wie zu Hause.
Achten Sie aber darauf, dass Kontrollen im Ausland eigene Strafen vorsehen können.
Ja, bis zur Prüfung dürfen Sie fahren, solange das Auto verkehrssicher ist.
Ab zwei Monaten Überziehung droht ein Bußgeld.
Ja, wenn Sie den Unfall verursacht haben, wie bei jedem anderen Haftpflichtschaden.
Die Plakette ändert daran nichts.
Bis zwei Monate nach Ablauf gibt es kein Bußgeld und keinen Aufschlag bei der Prüfung.
Für die Versicherung zählt allein, ob ein Mangel den Unfall verursacht hat.
Ja.
Hagel, Sturm, Wildunfall oder Diebstahl haben mit der Technik nichts zu tun,
die Plakette spielt dafür keine Rolle.
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