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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Bin ich ohne gültigen TÜV noch versichert?

Kurz gesagt

Ja, auch ohne gültigen TÜV sind Sie noch versichert: Haftpflicht und Kasko laufen weiter, Unfallopfer bekommen ihr Geld. Hat aber ein Mangel, den die Prüfung gefunden hätte, den Unfall verursacht, kann die Haftpflicht bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern und die Kasko kürzen. Dazu kommen ab zwei Monaten Überziehung 15 bis 60 Euro Bußgeld.

Bin ich ohne gültigen TÜV noch versichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Bußgelder, Prüfkosten und die Grenze der Rückforderung in der Kfz-Haftpflicht.

BeispielRichtwert
Überziehung mehr als 2 Monate15 Euro Bußgeld
Überziehung mehr als 4 Monate25 Euro Bußgeld
Überziehung mehr als 8 Monate60 Euro Bußgeld und 1 Punkt
HU und AU für einen Pkw, Bundesschnitt 2026rund 160 Euro
Aufschlag bei mehr als 2 Monaten Verspätungrund 20 Prozent
Rückforderung der Haftpflicht bei ursächlichem Mangelbis zu 5.000 Euro

Stand Oktober 2026, aus Angaben eines Automobilclubs und Ratgebern von Versicherern.

Die Werte im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Wie Ihr Tarif mit grober Fahrlässigkeit umgeht, sehen wir gern für Sie nach.

Rechenbeispiel

TÜV seit fünf Monaten abgelaufen, Auffahrunfall bei Regen

Die Reifen hatten nur noch 1 Millimeter Profil. Ein Gutachter stellt fest, dass der Bremsweg dadurch länger war und die Prüfung die Reifen beanstandet hätte.

Schaden am vorderen Autoetwa 8.000 Euro
Zahlung der Haftpflicht an den Geschädigtenetwa 8.000 Euro
Rückforderung von Ihnenbis zu 5.000 Euro
Bußgeld für die überzogene HU25 Euro
Eigener Schaden in der VollkaskoKürzung je nach Verschulden möglich

Der Geschädigte bekommt sein Geld. Sie selbst tragen im schlechtesten Fall bis zu 5.000 Euro, dazu die Höherstufung und einen gekürzten Kaskoschaden. Rechnung mit Richtwerten.

Warum der Schutz trotz abgelaufener Plakette weiterläuft

Die Hauptuntersuchung, im Alltag TÜV genannt, ist eine Pflicht gegenüber der Zulassungsstelle, nicht gegenüber der Versicherung. Läuft die Frist ab, bleibt Ihr Vertrag unverändert bestehen. Wer durch Ihr Auto geschädigt wird, bekommt seinen Schaden in jedem Fall von Ihrer Haftpflicht ersetzt.

Die Frage ist erst nach einem Unfall, ob die Versicherung sich das Geld ganz oder teilweise von Ihnen zurückholt. Dafür muss sie zeigen, dass ein technischer Mangel den Unfall verursacht oder verschlimmert hat und dass die Prüfung diesen Mangel entdeckt hätte. Ein paar Tage über der Frist mit einem technisch einwandfreien Auto sind deshalb versicherungsrechtlich meist folgenlos.

Wann es teuer wird

Teuer wird es, wenn der Unfall mit einem Mangel zusammenhängt: abgefahrene Reifen bei Nässe, verschlissene Bremsen, defektes Licht. Je länger die Frist überzogen ist, desto genauer prüft die Versicherung, oft mit einem Gutachter.

Für fremde Schäden ist die Rückforderung der Haftpflicht auf bis zu 5.000 Euro begrenzt. Für Ihr eigenes Auto kann die Vollkasko je nach Schwere des Verschuldens kürzen, bei grober Fahrlässigkeit anteilig. Tarife, die auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichten, helfen hier nur, wenn sie diesen Fall nicht ausnehmen.

SituationWas die Versicherung tut
Frist überzogen, Unfall ohne Bezug zur Technikzahlt normal, keine Rückforderung
Frist überzogen, Unfall wegen abgefahrener ReifenHaftpflicht zahlt dem Opfer, fordert bis zu 5.000 Euro zurück
Eigener Schaden, Mangel war UnfallursacheVollkasko kann anteilig kürzen
Hagel, Sturm, Wildunfall, DiebstahlTeilkasko zahlt, die Plakette spielt keine Rolle
Polizeikontrolle ohne Unfallkein Thema für die Versicherung, nur Bußgeld

Bußgelder und Kosten der verspäteten Prüfung

Bis zwei Monate nach Ablauf bleibt eine Überziehung ohne Bußgeld. Danach kostet sie 15 Euro, ab vier Monaten 25 Euro und ab acht Monaten 60 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Wer mehr als zwei Monate zu spät zur Prüfung kommt, zahlt außerdem für eine erweiterte Untersuchung rund 20 Prozent mehr. Bei durchschnittlich rund 160 Euro für HU und AU sind das gut 30 Euro zusätzlich.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Ist Ihr Auto gewartet, sind Reifen und Bremsen in Ordnung, und haben Sie den Termin nur verschwitzt, ändert eine kurze Überziehung an Ihrem Schutz praktisch nichts. Ein Unfall, den ein anderer verursacht, berührt Sie ohnehin nicht.

Holen Sie die Prüfung trotzdem zügig nach. Je länger die Frist zurückliegt, desto schwerer können Sie nach einem Unfall belegen, dass das Auto in Ordnung war.

Schritt für Schritt

  1. Die Plakette auf dem hinteren Kennzeichen prüfen: Die Zahl oben nennt den Monat, die Farbe das Jahr.
  2. Möglichst bald einen Termin bei einer Prüfstelle oder Werkstatt machen.
  3. Bis dahin Reifen, Licht und Bremsen selbst kontrollieren oder in der Werkstatt ansehen lassen.
  4. Nach einem Unfall Prüfbericht, Werkstattrechnungen und Reifenkauf belegen können.
  5. Im Tarif nachsehen, ob die Versicherung auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet.

Checkliste

  • Termin der nächsten HU im Kalender eingetragen
  • Profiltiefe der Reifen ausreichend
  • Bremsen und Beleuchtung in Ordnung
  • Belege der letzten Wartung griffbereit
  • Kaskotarif mit Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, wenn möglich

Häufige Fehler

  • Glauben, ohne gültigen TÜV erlösche die Versicherung
  • Die Prüfung monatelang aufschieben, obwohl Mängel bekannt sind
  • Nach einem Unfall Wartungsbelege nicht vorlegen können
  • Die Kfz-Versicherung wegen der abgelaufenen Plakette kündigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung bei abgelaufenem TÜV?

Ja, Geschädigte bekommen ihr Geld immer.

Nur wenn ein Mangel den Unfall verursacht hat,

kann die Versicherung bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückholen.

Bin ich ohne TÜV auch im Ausland versichert?

Ja, der Vertrag gilt weiter wie zu Hause.

Achten Sie aber darauf, dass Kontrollen im Ausland eigene Strafen vorsehen können.

Darf ich mit abgelaufenem TÜV noch fahren?

Ja, bis zur Prüfung dürfen Sie fahren, solange das Auto verkehrssicher ist.

Ab zwei Monaten Überziehung droht ein Bußgeld.

Werde ich nach einem Unfall ohne TÜV höher eingestuft?

Ja, wenn Sie den Unfall verursacht haben, wie bei jedem anderen Haftpflichtschaden.

Die Plakette ändert daran nichts.

Gibt es eine Toleranz bei der Frist?

Bis zwei Monate nach Ablauf gibt es kein Bußgeld und keinen Aufschlag bei der Prüfung.

Für die Versicherung zählt allein, ob ein Mangel den Unfall verursacht hat.

Zahlt die Teilkasko bei Hagel, wenn der TÜV abgelaufen ist?

Ja.

Hagel, Sturm, Wildunfall oder Diebstahl haben mit der Technik nichts zu tun,

die Plakette spielt dafür keine Rolle.

Quellen

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