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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Bin ich versichert, wenn ich nach Cannabiskonsum Auto fahre?

Kurz gesagt

Ja, Sie bleiben versichert, aber nur zugunsten des Opfers: Ihre Kfz-Haftpflicht zahlt dessen Schaden, auch wenn Sie nach Cannabiskonsum fahren. Waren Sie nicht mehr fahrtüchtig, holt sie sich bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurück. Für Ihr eigenes Auto kann die Vollkasko bis auf null kürzen. Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum drohen 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot, in Kombination mit Alkohol 1.000 Euro.

Bin ich versichert, wenn ich nach Cannabiskonsum Auto fahre?

Was es kostet

Was Fahren nach Cannabiskonsum Sie persönlich kosten kann, nach Gesetz und veröffentlichten Werten, Stand November 2026.

BeispielRichtwert
Bußgeld ab 3,5 ng/ml THC, erstes bis drittes Mal500 bis 1.500 Euro
Bußgeld bei THC und Alkohol, erstes bis drittes Mal1.000 bis 2.000 Euro
Rückforderung der Kfz-Haftpflicht bei Fahrunsicherheitbis 5.000 Euro je Person
Kürzung der Vollkaskoje nach Verschulden bis 100 Prozent

Gesetzesstand und Regelsätze aus den genannten Quellen, Stand November 2026.

Kürzungsquoten in der Kasko entscheiden Gerichte im Einzelfall.

Schadenbeträge und Mehrbeitrag durch Rückstufung im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der

Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Vorfahrtsunfall nach Joint am Vorabend, Kompaktwagen mit Vollkasko

Ein Fahrer nimmt einem anderen an der Kreuzung die Vorfahrt. Die Blutprobe zeigt 6 ng/ml THC, die Polizei notiert verzögerte Reaktion. Schaden am fremden Auto 6.000 Euro, am eigenen 5.000 Euro.

Haftpflicht zahlt dem Gegner6.000 Euro
Rückforderung vom Fahrerbis 5.000 Euro
Vollkasko bei 100 Prozent Kürzungzahlt nichts, der Fahrer trägt 5.000 Euro
Bußgeld, erstes Mal500 Euro, zwei Punkte, ein Monat Fahrverbot
Mehrbeitrag durch Rückstufung über drei Jahreetwa 600 bis 1.200 Euro

Aus eigener Tasche kommen schnell 10.000 Euro und mehr zusammen, obwohl Haftpflicht und Vollkasko bestanden. Wird ein Strafverfahren daraus, kommen Strafe und Führerscheinfolgen hinzu.

Was das Gesetz seit August 2024 sagt

Seit dem 22. August 2024 gilt im Straßenverkehr ein eigener Grenzwert für Tetrahydrocannabinol, den Wirkstoff von Cannabis. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1a StVG. Laut Gesetzesbegründung entspricht die Wirkung etwa 0,2 Promille Alkohol.

Wer zusätzlich Alkohol trinkt oder unter Alkoholwirkung losfährt, fällt unter den strengeren Absatz 2a, das Höchstbußgeld liegt dann bei 5.000 statt 3.000 Euro. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt nach § 24c StVG ein generelles Verbot, praktisch zählt dort schon der Nachweis von etwa 1,0 ng/ml.

Ist ein Fahrer wegen des Rausches nicht mehr in der Lage, sicher zu fahren, wird es eine Straftat nach § 316 StGB, mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Einen festen Wert nennt § 316 StGB nicht, entscheidend ist die tatsächliche Fahrunsicherheit.

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
THC ab 3,5 ng/ml, erstes Mal500 Euro21 Monat
THC ab 3,5 ng/ml, zweites Mal1.000 Euro23 Monate
THC ab 3,5 ng/ml, drittes Mal1.500 Euro23 Monate
THC und Alkohol, erstes Mal1.000 Euro21 Monat
THC in der Probezeit oder unter 21250 Euro1keins

Die Kfz-Haftpflicht zahlt, aber holt sich Geld zurück

Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung zum Schutz der Opfer. Sie zahlt Sachschäden, Heilkosten und Schmerzensgeld des Unfallgegners auch dann, wenn Sie bekifft gefahren sind.

Nach § 5 der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung dürfen die Bedingungen den Fahrer verpflichten, nicht zu fahren, wenn er wegen berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann. Verletzt er diese Pflicht, darf der Versicherer bis zu 5.000 Euro je Person zurückfordern. Entscheidend ist also die Fahrunsicherheit, nicht allein der gemessene Wert.

Ein Beispiel: Das Amtsgericht Hannover ließ einen Fahrer den Schaden nach einem Vorfahrtsunfall selbst tragen. Er hatte gerötete Augen und ein Mehrfaches des Wertes im Blut, ab dem Gerichte von relativer Fahruntüchtigkeit ausgehen (Az. 565 C 2401/20).

Die Kasko kürzt, oft bis auf null

Wer den Schaden grob fahrlässig herbeiführt, bekommt von der Kasko nach § 81 Abs. 2 VVG nur einen gekürzten Betrag, je nach Schwere des Verschuldens. Bei Drogen am Steuer kann die Kürzung nach Angaben des Versicherungsverbands bis 100 Prozent reichen.

Auch eine Fahrerschutzversicherung, die sonst Ihre eigenen Verletzungen als Fahrer absichert, leistet nach Angaben des Versicherungsverbands nicht, wenn Drogen im Spiel waren. Dazu kommt die Rückstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse wie bei jedem Haftpflichtschaden.

Medizinisches Cannabis

Nehmen Sie Cannabis als verschriebenes Arzneimittel und halten sich an die Verordnung, gilt der Grenzwert nach § 24a Abs. 4 StVG nicht. Ein Freibrief ist das nicht: Die Pflicht, nur fahrtüchtig zu fahren, gilt in der Haftpflicht unabhängig vom Rezept.

Fahren Sie deshalb nur, wenn Sie sich sicher fühlen, besonders in der Einstellungsphase und nach einer Dosisänderung. Führen Sie eine Kopie der Verordnung mit.

Schritt für Schritt

  1. Nach dem Konsum nicht fahren, solange Sie die Wirkung spüren, und großzügig Abstand einplanen.
  2. In Probezeit oder unter 21 Jahren gar nicht nach Cannabiskonsum fahren.
  3. Cannabis nie mit Alkohol kombinieren, wenn Sie noch fahren wollen.
  4. Nach einem Unfall am Ort bleiben, helfen und die Polizei rufen. Zum Konsum vor Ort keine Angaben machen und anwaltlich beraten lassen.
  5. Den Schaden fristgerecht und wahrheitsgemäß dem Versicherer melden, falsche Angaben sind eine eigene Pflichtverletzung.

Checkliste

  • Grenzwert 3,5 ng/ml bekannt, bei Fahranfängern Verbot
  • Mit Rezept: Verordnung im Auto, nur fahrtüchtig fahren
  • Bedingungen zur groben Fahrlässigkeit gelesen, Ausnahme für Drogen beachtet
  • Rückforderung gegen die Grenze von 5.000 Euro geprüft
  • Verkehrsrechtsschutz informiert, falls vorhanden

Häufige Fehler

  • Glauben, unter 3,5 ng/ml sei man immer auf der sicheren Seite
  • Am Morgen nach dem Konsum ohne Abstand fahren
  • Cannabis und Bier kombinieren und annehmen, beides sei einzeln unter der Grenze
  • Annehmen, der Baustein grobe Fahrlässigkeit decke auch Drogenfahrten
  • Eine Rückforderung über 5.000 Euro ohne Prüfung bezahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Haftpflicht dem Opfer, wenn ich bekifft gefahren bin?

Ja, vollständig.

Die Folgen treffen Sie über die Rückforderung bis 5.000 Euro,

wenn Sie nicht mehr sicher fahren konnten.

Verliere ich den Versicherungsschutz schon ab 3,5 ng/ml?

Nicht automatisch.

Der Grenzwert regelt das Bußgeld.

Für Rückforderung und Kürzung kommt es darauf an, ob Sie fahrunsicher waren.

Wie lange nach dem Kiffen darf ich fahren?

Eine feste Stundenzahl gibt das Gesetz nicht vor.

Abbau und Wirkung sind je nach Menge und Gewohnheit sehr unterschiedlich.

Fahren Sie erst, wenn keine Wirkung mehr spürbar ist, und planen Sie großzügig.

Zahlt die Teilkasko, wenn ich bekifft war?

Für Diebstahl, Hagel oder Glas spielt der Konsum keine Rolle.

Einen selbst verursachten Unfall deckt die Teilkasko ohnehin nicht.

Muss ich den Konsum dem Versicherer melden?

Sie müssen den Schaden wahrheitsgemäß schildern.

Falsche oder verschwiegene Angaben können den Schutz zusätzlich kosten.

Quellen

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