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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Darf ich mit einer BU-Rente noch hinzuverdienen?

Kurz gesagt

Ja, wer eine private BU-Rente bezieht, darf noch hinzuverdienen, eine gesetzliche Hinzuverdienstgrenze in Euro gibt es nicht. Entscheidend ist, was Sie tun: Eine neue Arbeit, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, kann die Rente beenden. Die Grenzen von 20.763,75 Euro im Jahr gelten nur für die gesetzliche volle Erwerbsminderungsrente 2026.

Darf ich mit einer BU-Rente noch hinzuverdienen?

Was es kostet

Die Zahlen, die beim Hinzuverdienen zählen: Grenzen der gesetzlichen Rente 2026 und was eine BU kostet.

BeispielRichtwert
Volle Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienstgrenze 202620.763,75 Euro im Jahr, rund 1.730 Euro im Monat
Teilweise Erwerbsminderungsrente, Hinzuverdienstgrenze 2026mindestens 41.527,50 Euro im Jahr
Private BU-Rente0 Euro Hinzuverdienstgrenze, es zählt die Tätigkeit
BU-Versicherung, 30 Jahre, Büro, 1.500 Euro Renterund 70 Euro im Monat

Stand November 2026.

Hinzuverdienstgrenzen nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung vom 22.01.2026,

Kürzungsregel und Gesetzesstellen geprüft, BU-Beitrag aus öffentlich genannten Tarifbeispielen.

Ob Ihr Vertrag konkret oder abstrakt verweist, steht in Ihren Bedingungen.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Beruf und Gesundheit ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Dachdecker, 48 Jahre, BU-Rente 1.800 Euro

Er verdiente zuletzt 3.600 Euro brutto im Monat. Sein Vertrag verweist konkret. Zwei Wege, Geld dazuzuverdienen.

Weg 1: Aushilfe im Baumarkt, 900 Euro brutto im Monatdeutlich unter der alten Lebensstellung, BU-Rente läuft weiter
Weg 1 zusammen1.800 Euro BU-Rente plus 900 Euro Lohn
Weg 2: Bauleiter im Büro, 3.400 Euro brutto im Monatrund 6 Prozent weniger, entspricht der Lebensstellung
Weg 2 FolgeVersicherer kann die Leistung nach Mitteilung einstellen, frühestens zum Ende des dritten Monats

Der Hinzuverdienst selbst ist nie das Problem. Die Frage ist, ob die neue Arbeit Ihrem alten Beruf nach Gehalt und Ansehen gleichkommt.

Private BU-Rente: keine Grenze in Euro

Die BU-Versicherung ist ein privater Vertrag. Sie zahlt, solange Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können und die übrigen Bedingungen erfüllt sind. Wie viel Sie nebenbei verdienen, spielt dafür keine Rolle, eine gesetzliche Hinzuverdienstgrenze wie bei der Erwerbsminderungsrente gibt es nicht.

Auch Mieteinnahmen, Kapitalerträge oder ein Erbe kürzen die BU-Rente nicht. Was zählt, ist allein, ob die Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit fortbestehen.

Wann eine neue Arbeit die Rente kostet

Die meisten Verträge verweisen konkret. Dann ist nach den Musterbedingungen nur berufsunfähig, wer auch keine andere Tätigkeit ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Nehmen Sie eine solche Arbeit auf, kann der Versicherer die Leistung einstellen.

Der bisherigen Lebensstellung entspricht nur eine Tätigkeit, die bei Bezahlung und Ansehen nicht spürbar unter dem alten Beruf liegt. Die Musterbedingungen nennen dazu die Rechtsprechung, nach der ein Einkommensminus bis etwa 20 Prozent im Regelfall noch zumutbar ist. Eine Arbeit mit deutlich weniger Gehalt oder Ansehen gefährdet die Rente dagegen nicht.

Bei der abstrakten Verweisung, die das Gesetz in § 172 Absatz 3 VVG erlaubt, reicht schon, dass Sie eine solche Tätigkeit ausüben könnten. Ein Hinzuverdienst ändert daran nichts, die Prüfung ist dann aber von Anfang an strenger.

Was Sie tunFolge für die BU-Rente bei konkreter Verweisung
Minijob deutlich unter Ihrem alten Niveauläuft weiter
Neue Vollzeitstelle mit ähnlichem Gehalt und Ansehenkann enden, nach Mitteilung und Frist
Im alten Beruf weiter, aber unter 50 Prozentläuft weiter, solange die Einschränkung besteht
Alter Beruf wieder zu mehr als 50 Prozentkann enden, die Berufsunfähigkeit besteht nicht mehr
Einkommen aus Vermietung oder Kapitalläuft weiter

Melden und Nachprüfung

Nach den Musterbedingungen müssen Sie dem Versicherer unverzüglich mitteilen, wenn Sie eine berufliche Tätigkeit wieder aufnehmen oder sie sich ändert. Der Versicherer darf das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit nachprüfen und dabei neu erworbene Fähigkeiten berücksichtigen.

Stellt er fest, dass die Voraussetzungen entfallen sind, muss er Ihnen das in Textform darlegen. Leistungsfrei wird er frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung (§ 174 VVG). Ab dann zahlen Sie auch wieder Beiträge. Wer eine neue Arbeit vorsätzlich verschweigt, verliert nach den Musterbedingungen den Anspruch, solange er die Mitteilung nicht nachholt.

Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Grenzen 2026

Bekommen Sie zusätzlich eine Erwerbsminderungsrente, gelten dort feste Grenzen. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt die Hinzuverdienstgrenze 2026 bei voller Erwerbsminderung bei 20.763,75 Euro im Jahr, bei teilweiser Erwerbsminderung bei mindestens 41.527,50 Euro. Für die teilweise Rente kann sich aus Ihrem höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre eine höhere Grenze ergeben.

Verdienen Sie mehr, wird nach § 96a SGB VI ein Zwölftel von 40 Prozent des Betrags über der Grenze monatlich von der Rente abgezogen. Als Hinzuverdienst zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und bestimmte Sozialleistungen, eine private BU-Rente nicht. Bei voller Erwerbsminderungsrente müssen Sie außerdem unter drei Stunden täglich bleiben, sonst steht die Rente selbst in Frage.

Wann sich Hinzuverdienen lohnt und wann nicht

Eine Arbeit, die Ihnen guttut und klar unter Ihrem alten Niveau liegt, ist mit der BU meist vereinbar. Bei einer Umschulung oder einem neuen Beruf mit ähnlichem Gehalt rechnen Sie nüchtern: Die BU-Rente kann wegfallen, der neue Lohn muss dann allein tragen.

Fragen Sie vor der Unterschrift unter einen neuen Arbeitsvertrag beim Versicherer nach, wie er die Tätigkeit einordnet, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen nachsehen, ob Ihr Vertrag konkret oder abstrakt verweist.
  2. Die geplante Arbeit mit Ihrem alten Beruf vergleichen: Gehalt, Ansehen, Verantwortung.
  3. Den Versicherer vor Arbeitsbeginn schriftlich informieren und um Einordnung bitten.
  4. Bei zusätzlicher Erwerbsminderungsrente den Verdienst gegen die Grenzen 2026 rechnen.
  5. Die neue Tätigkeit auch der Rentenversicherung vorab melden.

Checkliste

  • Verweisungsart im Vertrag bekannt
  • Neues Einkommen deutlich unter dem alten oder bewusst entschieden
  • Mitteilung an den Versicherer schriftlich und mit Datum
  • Hinzuverdienstgrenze der Erwerbsminderungsrente geprüft
  • Bei voller Erwerbsminderungsrente unter drei Stunden täglich

Häufige Fehler

  • Die Hinzuverdienstgrenze der gesetzlichen Rente auf die private BU übertragen
  • Eine neue Arbeit dem Versicherer verschweigen
  • Einen gleichwertigen neuen Beruf annehmen, ohne den Wegfall der Rente einzurechnen
  • Bei voller Erwerbsminderungsrente mehr Stunden arbeiten als erlaubt

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Gibt es bei der BU-Rente eine Hinzuverdienstgrenze?

Nein.

Die private BU kennt keine Grenze in Euro.

Entscheidend ist, ob Sie eine Tätigkeit ausüben, die Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht,

und ob die Berufsunfähigkeit fortbesteht.

Darf ich mit BU-Rente einen Minijob machen?

In aller Regel ja, weil ein Minijob beim Einkommen nicht an einen vollen Beruf heranreicht.

Melden Sie ihn trotzdem dem Versicherer.

Kürzt der Versicherer die Rente, wenn ich wenig dazuverdiene?

Nein.

Eine teilweise Kürzung wegen Einkommen sehen die Musterbedingungen nicht vor.

Entweder bestehen die Voraussetzungen fort oder sie entfallen.

Darf ich mich mit BU-Rente selbstständig machen?

Ja, auch hier gibt es keine Euro-Grenze.

Erreicht die Selbstständigkeit nach Einkommen und Ansehen Ihre alte Lebensstellung,

kann der Versicherer bei konkreter Verweisung die Leistung einstellen.

Was passiert, wenn ich eine Umschulung mache?

Während der Umschulung üben Sie meist noch keinen neuen Beruf aus.

Kritisch wird es, wenn Sie danach in einem gleichwertigen Beruf arbeiten.

Klären Sie das vorher mit dem Versicherer.

Zählt die BU-Rente bei der Erwerbsminderungsrente als Hinzuverdienst?

Nein.

Nach § 96a SGB VI zählen Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen und bestimmte Sozialleistungen,

eine private BU-Rente gehört nicht dazu.

Wie viel darf ich 2026 zur vollen Erwerbsminderungsrente hinzuverdienen?

Nach der Deutschen Rentenversicherung 20.763,75 Euro im Jahr ohne Kürzung.

Darüber werden 40 Prozent des Mehrbetrags angerechnet.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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