Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Berufsunfähigkeit

Was ist die abstrakte Verweisung?

Kurz gesagt

Bei der abstrakten Verweisung darf der Versicherer die BU-Rente verweigern, weil Sie theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnten, auch wenn Sie dort keine Stelle haben. Das Gesetz erlaubt diese Klausel in § 172 Absatz 3 VVG. Gute neue Verträge verzichten darauf und verweisen nur konkret, also wenn Sie tatsächlich einen anderen, gleichwertigen Beruf ausüben.

Was ist die abstrakte Verweisung?

Was es kostet

Ein Tarif ohne abstrakte Verweisung ist heute Standard und kostet keinen Aufschlag. Die Beispiele zeigen, was ein solcher Vertrag kostet und was die Klausel im Ernstfall wert ist.

BeispielRichtwert
Bürokaufmann, 30 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67ab etwa 48 Euro im Monat
Bauingenieur, selbstständig, 40 Jahre, 1.500 Euro Rente bis 67ab etwa 60 Euro im Monat
Fliesenleger, 35 Jahre, 1.500 Euro Renteetwa 191 Euro im Monat
Wert der Rente, 1.500 Euro über 25 Jahre450.000 Euro
Erlaubter Einkommensverlust im VerweisungsberufFaustregel bis rund 20 Prozent
Anteil abstrakter Verweisung an abgelehnten Leistungsanträgenrund 0,1 Prozent

Stand Oktober 2026. Beiträge aus veröffentlichten Tarifbeispielen mit Stand April 2026, Ihr Beitrag hängt von Beruf, Alter und Gesundheit ab. Die 20 Prozent sind eine Faustregel aus Rechtsprechung und Bedingungen, keine gesetzliche Zahl. Der Wert der Rente ist eine einfache Summe ohne Dynamik und Zins.

Rechenbeispiel

Krankenpfleger, 42 Jahre, Bandscheibenvorfall

Er kann nicht mehr heben und lagern, sein Beruf ist zu 70 Prozent nicht mehr möglich. Vertrag mit 1.500 Euro Rente bis 67. Theoretisch könnte er als Sachbearbeiter in der Krankenhausverwaltung arbeiten, eine Stelle hat er nicht.

Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf70 Prozent, Schwelle von 50 Prozent erreicht
Vertrag mit abstrakter VerweisungVerweis auf die Verwaltung möglich, Rente 0 Euro
Vertrag mit Verzicht auf abstrakte Verweisung1.500 Euro im Monat
Restlaufzeit bis 6725 Jahre
Summe der Rente ohne Dynamik450.000 Euro

Die zwei Wörter ausüben können entscheiden hier über 450.000 Euro. Nimmt er später doch eine gleichwertige Stelle in der Verwaltung an, darf auch der bessere Vertrag die Rente einstellen. Ohne neue Stelle zahlt nur dieser.

Was hinter dem Begriff steckt

Berufsunfähig sind Sie nach § 172 Absatz 2 Versicherungsvertragsgesetz, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf wegen Krankheit, Verletzung oder Kräfteverfall voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. Absatz 3 erlaubt dem Versicherer eine zusätzliche Bedingung: Er darf vereinbaren, dass Sie auch keine andere Tätigkeit ausüben oder ausüben können, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer Lebensstellung entspricht.

Steht im Vertrag nur ausüben, ist das die konkrete Verweisung. Steht dort auch ausüben können, ist das die abstrakte Verweisung. Der Unterschied liegt in zwei Wörtern, er kann aber über eine Rente von mehreren hunderttausend Euro entscheiden. Der Versicherer muss bei der abstrakten Verweisung nicht zeigen, dass es für Sie eine freie Stelle gibt. Das Risiko, keinen Job zu finden, tragen dann Sie.

KlauselWas der Versicherer darfWas das für Sie heißt
Verzicht auf abstrakte VerweisungSie nur auf einen Beruf verweisen, den Sie nach der Erkrankung wirklich ausübenkeine Rente, solange Sie gleichwertig weiterarbeiten; ohne neuen Job zahlt er
Abstrakte Verweisung vereinbartSie auf jeden gleichwertigen Beruf verweisen, den Sie gesundheitlich schaffen könntenkeine Rente, auch wenn Sie arbeitslos sind
Erwerbsunfähigkeitsversicherungauf jede Tätigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt verweisenRente erst, wenn Sie kaum noch irgendeine Arbeit leisten können

Die Lebensstellung als Bremse

Auch eine erlaubte Verweisung hat Grenzen. Der andere Beruf muss Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen, also beim Einkommen und beim Ansehen vergleichbar sein. In der Praxis gilt als Faustregel, dass das Einkommen um nicht mehr als rund 20 Prozent sinken darf. Viele Bedingungen schreiben eine solche Grenze inzwischen ausdrücklich hinein.

Ein höheres Gehalt im neuen Beruf gleicht dabei nicht automatisch aus, dass er eine geringere Qualifikation verlangt. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 klargestellt. Eine Fachkraft muss sich also nicht auf eine Hilfstätigkeit verweisen lassen, nur weil diese zufällig ordentlich bezahlt wird.

Wie oft das heute noch eine Rolle spielt

Selten, und das ist eine gute Nachricht. Nach Zahlen des Versicherungsverbands gehen nur rund 0,1 Prozent der abgelehnten Leistungsanträge auf eine abstrakte Verweisung zurück. Fast alle neuen selbstständigen BU-Tarife verzichten darauf. Abgelehnt wird viel häufiger, weil die 50 Prozent Berufsunfähigkeit nicht belegt sind oder bei den Gesundheitsfragen etwas fehlte.

Wichtig bleibt die Klausel bei älteren Verträgen, bei manchen Zusatzversicherungen zu Lebens- oder Rentenversicherungen und bei Lösungen über den Arbeitgeber. Wer so einen Vertrag hat, sollte nicht einfach kündigen, sondern zuerst prüfen, ob ein neuer Vertrag mit heutiger Gesundheit überhaupt zu bekommen ist.

Selbstständige: die Umorganisation

Für Selbstständige gibt es eine eigene Form der Verweisung. Der Versicherer darf prüfen, ob Sie Ihren Betrieb so umorganisieren können, dass Sie weiterarbeiten, etwa indem ein Mitarbeiter die körperliche Arbeit übernimmt und Sie ins Büro wechseln. Das muss wirtschaftlich zumutbar sein und darf Ihr Einkommen in der Praxis nicht um mehr als rund 20 Prozent senken.

Gute Tarife verzichten bei kleinen Betrieben, bei Akademikern mit Büroarbeit oder ab einem bestimmten Anteil kaufmännischer Arbeit auf diese Prüfung. Die genauen Grenzen unterscheiden sich stark. Lesen Sie die Klausel deshalb vor dem Abschluss und nicht erst im Leistungsfall.

Konkrete Verweisung: auch hier gibt es Fallstricke

Der Verzicht auf die abstrakte Verweisung heißt nicht, dass nie verwiesen wird. Nehmen Sie nach der Erkrankung freiwillig einen neuen, gleichwertigen Beruf auf, darf der Versicherer die Rente einstellen. Das gilt auch in der Nachprüfung, wenn Sie schon Rente beziehen.

Ein neuer Beruf, der deutlich schlechter bezahlt ist oder weniger Ausbildung verlangt, ist dagegen kein Grund. Melden müssen Sie eine neue Tätigkeit trotzdem. Wer verschweigt, dass er wieder arbeitet, riskiert Rückforderungen.

Schritt für Schritt

  1. Bedingungen des Vertrags heraussuchen und den Abschnitt zur Verweisung lesen.
  2. Prüfen, ob dort nur ausüben oder auch ausüben kann steht.
  3. Bei Selbstständigkeit die Regel zur Umorganisation und ihre Grenzen lesen.
  4. Nachsehen, ob eine Einkommensgrenze für den Vergleichsberuf genannt ist.
  5. Bei einem alten Vertrag mit abstrakter Verweisung erst einen neuen beantragen und annehmen lassen, dann über den alten entscheiden.

Checkliste

  • Ausdrücklicher Verzicht auf die abstrakte Verweisung
  • Konkrete Verweisung nur auf gleichwertige Tätigkeiten
  • Einkommensgrenze für den Vergleichsberuf in den Bedingungen
  • Klare Regel zur Umorganisation bei Selbstständigen
  • Verzicht auch in der Nachprüfung, nicht nur bei der ersten Prüfung
  • Bei Zusatzversicherungen dieselbe Klausel wie im eigenständigen Tarif

Häufige Fehler

  • Einen günstigen Tarif nehmen, ohne die Verweisungsklausel zu lesen
  • Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung für eine BU halten
  • Einen alten Vertrag mit abstrakter Verweisung kündigen, bevor ein neuer angenommen ist
  • Eine neue Tätigkeit während des Rentenbezugs nicht melden
  • Annehmen, jede schlechter bezahlte Stelle reiche dem Versicherer für eine Verweisung

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie erkenne ich, ob mein Vertrag abstrakt verweist?

Suchen Sie in den Bedingungen den Abschnitt zur Berufsunfähigkeit. Steht dort, dass Sie auch keine andere Tätigkeit ausüben können dürfen, ist die abstrakte Verweisung vereinbart. Ein ausdrücklicher Verzicht steht meist gleich daneben.

Darf der Versicherer mich auf einen schlechter bezahlten Beruf verweisen?

Nur in Grenzen. Der Beruf muss Ihrer Lebensstellung entsprechen. Als Faustregel darf das Einkommen nicht mehr als rund 20 Prozent sinken.

Kostet ein Tarif ohne abstrakte Verweisung mehr?

Heute praktisch nicht, weil fast alle selbstständigen BU-Tarife darauf verzichten. Ein Tarif mit abstrakter Verweisung ist kein Sparmodell, sondern ein schlechteres Produkt.

Gilt der Verzicht auch, wenn ich arbeitslos werde?

Ja. Ohne neue Stelle kann der Versicherer Sie bei konkreter Verweisung nicht auf einen anderen Beruf verweisen. Maßgeblich bleibt Ihr zuletzt ausgeübter Beruf.

Was ist mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Sie verweist von der Bauart her auf den gesamten Arbeitsmarkt. Sie zahlt erst, wenn Sie kaum noch irgendeiner Arbeit nachgehen können. Sie ist günstiger, aber kein Ersatz für eine BU.

Sollte ich einen alten Vertrag mit abstrakter Verweisung kündigen?

Nicht vorschnell. Ein neuer Vertrag ist teurer, weil Sie älter sind, und verlangt neue Gesundheitsfragen. Lassen Sie erst einen neuen annehmen und vergleichen Sie dann.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern: Berufsunfähigkeit

Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder gewählten Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer für ein Angebot braucht.

Privat

Gewerbe

3Angaben zu Ihren Wünschen

Berufsunfähigkeitsversicherung

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.