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Gefährden getönte Scheiben den Versicherungsschutz?

Kurz gesagt

Gefährden getönte Scheiben den Versicherungsschutz? Nicht, wenn nur die Scheiben hinter der B-Säule mit genehmigter Folie getönt sind. Klebt vorn eine Folie ohne Genehmigung und war sie für einen Unfall ursächlich, zahlt die Haftpflicht dem Opfer zwar, kann aber bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückfordern. Die Kasko darf nach Ihrem Verschulden kürzen.

Gefährden getönte Scheiben den Versicherungsschutz?

Was es kostet

Was Tönen, Glas und Verstöße kosten, nach veröffentlichten Angaben.

BeispielRichtwert
Folierung in der Werkstatt, Kleinwagenrund 150 Euro
Folierung in der Werkstatt, Vanüber 350 Euro
Alle hinteren Scheiben folieren in einer Werkstattketteetwa 300 Euro mit Anbringung
Tausch gegen getönte Originalscheibenab etwa 600 Euro
Durchschnittlicher Glasbruchschaden 2024rund 900 Euro
Bußgeld bei beeinträchtigter Verkehrssicherheit90 Euro und 1 Punkt

Stand November 2026.

Die Kürzungsquote im Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,

im Einzelfall entscheidet das Verschulden.

Das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Dunkle Folie vorn, Radfahrer nachts übersehen

Die vorderen Seitenscheiben sind ohne Genehmigung abgedunkelt. Beim Abbiegen übersehen Sie nachts einen Radfahrer, die Folie gilt als mitursächlich.

Schaden des Radfahrers, zahlt Ihre Kfz-Haftpflicht20.000 Euro
Rückforderung des Versicherers von Ihnenhöchstens 5.000 Euro
Eigener Schaden am Auto, Vollkasko6.000 Euro
Kürzung um 50 Prozent bei grober Fahrlässigkeit3.000 Euro tragen Sie selbst
Bußgeld90 Euro und 1 Punkt

Sie tragen bis zu 8.090 Euro selbst, obwohl beide Verträge bestanden. Mit zulässiger Tönung hinten blieben nur Selbstbeteiligung und Rückstufung.

Welche Tönung erlaubt ist

Scheiben, die für die Sicht wichtig sind, müssen nach § 40 StVZO klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein. Deshalb bleiben die Frontscheibe und die vorderen Seitenscheiben frei, nur oben an der Frontscheibe ist ein Blendstreifen von höchstens 10 cm erlaubt.

Hinter der B-Säule dürfen Sie tönen, wenn das Auto links und rechts Außenspiegel hat. Die Folie braucht eine Allgemeine Bauartgenehmigung, die Prüfnummer muss auf jeder Scheibe zu sehen sein und die Genehmigung gehört ins Auto. Ab Werk getönte Originalscheiben sind ebenfalls zulässig.

ScheibeTönen erlaubt?Folge bei Verstoß
Frontscheibenur Streifen bis 10 cm oben, mit GenehmigungBetriebserlaubnis kann erlöschen
Vordere SeitenscheibenneinBetriebserlaubnis kann erlöschen
Hintere Seitenscheibenja, Folie mit ABGohne ABG droht das Erlöschen
Heckscheibeja, mit zwei Außenspiegelnohne ABG droht das Erlöschen

Wann die Betriebserlaubnis erlischt

Nach § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis, wenn eine Änderung eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt. Eine dunkle Folie vorn oder eine Folie ohne passende Genehmigung kann genau das sein.

Mit erloschener Betriebserlaubnis darf das Auto nach § 19 Abs. 5 StVZO nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren, erlaubt sind nur Fahrten, die der neuen Betriebserlaubnis dienen. Der Vertrag mit Ihrem Versicherer läuft trotzdem weiter.

Was die Kfz-Haftpflicht dann zahlt

Wer durch Ihr Auto geschädigt wird, bekommt sein Geld immer von Ihrer Kfz-Haftpflicht. Eine unzulässige Folie gilt aber als Gefahrerhöhung. Dann darf der Versicherer Sie in Regress nehmen, also Geld von Ihnen zurückholen.

Dieser Rückgriff ist nach § 5 Abs. 3 KfzPflVV auf höchstens 5.000 Euro je Person begrenzt. Er setzt voraus, dass die Folie für den Unfall oder den Umfang des Schadens ursächlich war, etwa weil Sie nachts einen Radfahrer durch die dunkle Seitenscheibe übersehen haben.

Was die Kasko dann zahlt

In der Kasko gilt § 26 VVG: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz ganz verweigern. Eine Grenze von 5.000 Euro gibt es hier nicht. Hatte die Folie mit dem Schaden nichts zu tun, etwa bei Hagel oder Diebstahl, zahlt die Kasko normal.

Die Folie selbst ist nach den Musterbedingungen nur mitversichert, wenn sie straßenverkehrsrechtlich zulässig ist. Eine Folie ohne Genehmigung ersetzt Ihnen beim Scheibentausch also niemand.

Wann Sie sich keine Sorgen machen müssen

Haben Sie nur die hinteren Scheiben mit einer Folie mit ABG getönt oder sind die Scheiben ab Werk dunkel, ist Ihr Auto vorschriftsmäßig. Dann gibt es weder ein Bußgeld noch eine Lücke im Versicherungsschutz.

Sagen Sie Ihrem Versicherer nachträgliche Umbauten trotzdem kurz schriftlich Bescheid. Dann ist später nicht strittig, ob Sie eine Änderung verschwiegen haben.

Schritt für Schritt

  1. Prüfen, welche Scheiben getönt sind und ob vorn eine Folie klebt.
  2. Die Prüfnummer auf jeder getönten Scheibe suchen.
  3. Die Allgemeine Bauartgenehmigung beim Folierer anfordern und ins Auto legen.
  4. Eine unzulässige Folie vorn entfernen lassen, bevor Sie weiterfahren.
  5. Ihrem Versicherer nachträgliche Umbauten schriftlich mitteilen.

Checkliste

  • Frontscheibe frei, höchstens 10 cm Streifen oben
  • Vordere Seitenscheiben ohne Tönung
  • Folie hinten mit ABG und sichtbarer Prüfnummer
  • ABG im Handschuhfach
  • Außenspiegel links und rechts vorhanden
  • Umbau dem Versicherer gemeldet

Häufige Fehler

  • Eine Billigfolie ohne Genehmigung verkleben
  • Glauben, eine Tönung vorn sei erlaubt, solange man noch durchsieht
  • Die Genehmigung zu Hause liegen lassen
  • Umbauten dem Versicherer verschweigen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Versicherung bei einem Unfall mit getönten Scheiben?

Ja, das Opfer bekommt sein Geld immer.

War eine unzulässige Folie ursächlich,

kann die Kfz-Haftpflicht bis zu 5.000 Euro von Ihnen zurückholen und die Kasko kürzen.

Muss ich getönte Scheiben der Versicherung melden?

Eine kurze schriftliche Mitteilung kostet nichts und vermeidet später Streit darüber,

ob Sie eine Änderung verschwiegen haben.

Erlischt die Betriebserlaubnis durch getönte Scheiben?

Wenn die Tönung andere gefährden kann, etwa vorn, oder wenn die passende Genehmigung fehlt.

Hinten mit ABG bleibt sie bestehen.

Was kostet es, wenn die Polizei getönte Scheiben beanstandet?

Fehlt nur die Genehmigung im Auto, 10 Euro.

Ein nicht vorschriftsmäßiges Auto kostet 25 Euro,

bei beeinträchtigter Verkehrssicherheit 90 Euro und 1 Punkt.

Ersetzt die Teilkasko eine getönte Scheibe nach Steinschlag?

Glasbruch ist Teilkasko.

Die Folie ist nach den Musterbedingungen aber nur mitversichert, wenn sie zulässig ist.

Fragen Sie vor dem Tausch, ob Ihr Tarif die Folie mitbezahlt.

Sind ab Werk getönte Scheiben ein Problem?

Nein.

Getönte Originalscheiben des Herstellers sind zulässig und ändern nichts an Ihrem

Versicherungsschutz.

Quellen

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