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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen sollte ich nach der Hochzeit anpassen?

Kurz gesagt

Nach der Hochzeit sollte man vor allem fünf Versicherungen anpassen: Haftpflicht und Hausrat auf einen gemeinsamen Vertrag, Risikoleben und Berufsunfähigkeit mit neuem Bezugsrecht und passender Summe, dazu die Krankenkasse. Welche Änderung eilt: eine Erhöhung über die Nachversicherungsgarantie, dafür bleiben oft nur wenige Monate. Ein Paartarif Haftpflicht kostet etwa 60 bis 180 Euro im Jahr.

Welche Versicherungen sollte ich nach der Hochzeit anpassen?

Was es kostet

Richtwerte für die Verträge, die nach der Hochzeit meist angepasst werden, aus veröffentlichten Tarifbeispielen und Tests.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht Paar oder Familieetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Privathaftpflicht Single, zum Vergleichetwa 40 bis 120 Euro im Jahr je Person
Risikoleben, 35 Jahre, 250.000 Euro, 30 Jahre Laufzeitetwa 20 bis 60 Euro im Monat je Person
Familienversicherung in der gesetzlichen Kasse0 Euro Beitrag bis 565 Euro Einkommen im Monat, mit Minijob bis 603 Euro

Stand November 2026.

Die obere Grenze bei Risikoleben beruht auf dem Testergebnis,

dass teure Tarife fast dreimal so viel kosten wie günstige.

Ihr Beitrag hängt von Alter, Gesundheit, Beruf und Umfang ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Paar, beide 35, Hochzeit im Sommer, Kinderwunsch

Sie hat eine Risikolebensversicherung aus Singlezeiten mit der Mutter als Bezugsberechtigter, beide haben eine eigene Haftpflicht. So sieht die Anpassung aus.

Risikoleben: Bezugsrecht von der Mutter auf den Ehemannkostenlos, schriftliche Mitteilung
Risikoleben: Nachversicherung innerhalb der Fristhöhere Summe ohne neue Gesundheitsfragen
Haftpflicht: ein Paartarif statt zwei Singleverträgeetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
Krankenkasse: beide verdienen über 565 Eurokeine Familienversicherung, nichts zu ändern

Die wichtigste Änderung kostet nichts: das Bezugsrecht. Die zweitwichtigste hat eine Frist: die Nachversicherung.

Welche Versicherungen Sie nach der Hochzeit anpassen sollten

Mit der Heirat ändern sich drei Dinge, die in Verträgen stehen: wer zum Haushalt gehört, wer im Todesfall Geld bekommen soll und wie viel Absicherung die Familie braucht. Danach richtet sich die Reihenfolge, nicht nach dem Beitrag.

Die Verträge für Haushalt und Familie lassen sich zusammenführen. Die Verträge, die an einer Person hängen, bleiben getrennt, brauchen aber neue Angaben.

VertragWas Sie anpassenWie eilig
RisikolebenBezugsrecht auf den Ehepartner, Summe prüfen, Nachversicherung nutzensofort, wegen der Frist
BerufsunfähigkeitRente prüfen, Nachversicherung nutzensofort, wegen der Frist
KrankenversicherungFamilienversicherung prüfen, wenn ein Partner wenig verdientzeitnah
PrivathaftpflichtPaartarif, einen Vertrag behaltenzum nächsten Ablauf
HausratSumme an gemeinsame Wohnung und Geschenke anpassenzeitnah
KfzPartner als Fahrer eintragenvor der ersten Fahrt
Alle Verträgeneuer Name, neue Anschriftbei Gelegenheit

Risikoleben und Berufsunfähigkeit: die Frist nach der Heirat

Viele Verträge enthalten eine Nachversicherungsgarantie. Sie erlaubt nach Anlässen wie der Heirat, die Summe oder die Rente zu erhöhen, ohne dass der Versicherer erneut nach Ihrer Gesundheit fragt. Eine Krankheit, die seit Vertragsbeginn dazugekommen ist, steht der Erhöhung dann nicht im Weg.

Der Haken: Das Fenster ist meist nur wenige Monate offen, oft gilt eine Altersgrenze um 45 oder 50 Jahre, und je Anlass ist nur ein bestimmter Betrag möglich. Welche Frist für Sie gilt, steht in Ihren Bedingungen. Wer sie verpasst, muss für mehr Schutz neu Gesundheitsfragen beantworten.

Ob Sie mehr Schutz brauchen, hängt vom gemeinsamen Plan ab. Zieht das Paar in eine Wohnung mit Kredit oder plant Kinder, reicht eine Summe aus Singlezeiten selten. Verdienen beide gut und gibt es keine Schulden, kann alles bleiben, wie es ist.

Bezugsrecht: wer im Todesfall das Geld bekommt

Steht in einer Risikolebensversicherung noch die Mutter oder ein früherer Partner als Bezugsberechtigter, geht das Geld dorthin. Die Heirat ändert das nicht von selbst. Im Zweifel dürfen Sie den Bezugsberechtigten ohne Zustimmung des Versicherers austauschen (§ 159 VVG), solange das Bezugsrecht nicht unwiderruflich vereinbart ist.

Tragen Sie den Ehepartner mit Namen ein statt nur mit der Rolle. So bleibt eindeutig, wer gemeint ist, auch wenn sich das Leben später ändert.

Krankenversicherung nach der Hochzeit

In der gesetzlichen Kasse kann der Ehepartner beitragsfrei familienversichert werden, wenn sein regelmäßiges Gesamteinkommen 2026 höchstens 565 Euro im Monat beträgt, bei einem Minijob höchstens 603 Euro. Wer hauptberuflich selbständig ist, fällt heraus (§ 10 SGB V).

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine Familienversicherung: Jeder zahlt seinen eigenen Beitrag. Hier ändert die Hochzeit am Vertrag nichts.

Haushalt, Haftpflicht und Hausrat

Zwei Haftpflichtverträge in einem Haushalt sind meist doppelt bezahlt. Behalten Sie den Vertrag mit den besseren Bedingungen und stellen ihn auf Paartarif um. Ein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat gibt es nicht. Der zweite Vertrag endet zum Ablauf, die Frist liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 11 VVG), sofern der Versicherer ihn nicht aus Kulanz früher aufhebt.

In der Hausratversicherung zählt der Wert aller Sachen in der Wohnung. Hochzeitsgeschenke, Ringe und neue Möbel erhöhen ihn. Prüfen Sie die Summe und die Grenze für Schmuck und Wertsachen.

Wann Sie nichts ändern müssen

Wohnten Sie schon vorher zusammen, mit Paartarif und gegenseitigem Bezugsrecht, ist nach der Hochzeit oft nur der Name zu ändern. Unfallversicherung, Rechtsschutz und Zahnzusatz laufen in der Regel weiter wie bisher. Brauchen Sie keine höhere Summe, weil keine Schulden und keine Kinder da sind, lassen Sie die Nachversicherung ungenutzt.

Schritt für Schritt

  1. Alle Verträge beider Partner sammeln und in den Bedingungen Nachversicherung und Fristen heraussuchen.
  2. Erhöhungen in Risikoleben und BU innerhalb der Frist beantragen, wenn mehr Schutz nötig ist.
  3. Bezugsrechte schriftlich auf den Ehepartner ändern, mit Namen.
  4. Familienversicherung bei der Krankenkasse prüfen, wenn ein Partner wenig verdient.
  5. Haftpflicht und Hausrat zusammenführen, den zweiten Vertrag erst nach Bestätigung beenden.
  6. Neuen Namen und Anschrift allen Versicherern mitteilen.

Checkliste

  • Frist für die Nachversicherung nach Heirat bekannt
  • Bezugsrecht in jeder Risikolebensversicherung geprüft
  • Summe passt zu Kredit und Familienplanung
  • Familienversicherung geprüft
  • Haftpflicht: Partner ausdrücklich mitversichert
  • Hausrat: Geschenke und Ringe in der Summe berücksichtigt
  • Partner als Fahrer im Kfz-Vertrag eingetragen

Häufige Fehler

  • Die Frist für die Nachversicherung verstreichen lassen und später neu Gesundheitsfragen beantworten
  • Annehmen, die Heirat ändere das Bezugsrecht automatisch
  • Den alten Haftpflichtvertrag kündigen, bevor der Paartarif bestätigt ist
  • Von einem Sonderkündigungsrecht wegen Heirat ausgehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Hochzeit meiner Versicherung melden?

Melden sollten Sie den neuen Namen, eine neue Anschrift und jede Änderung,

die den Umfang betrifft, etwa den Wechsel in einen Paartarif.

Welche Anzeigen Ihr Vertrag sonst verlangt, steht in den Bedingungen.

Wie lange habe ich für die Nachversicherung Zeit?

Das regelt jeder Vertrag selbst, meist sind es nur wenige Monate ab der Heirat.

Sehen Sie in Ihren Bedingungen nach und beantragen Sie die Erhöhung früh.

Bekommt mein Ehepartner das Geld aus der Lebensversicherung automatisch?

Nein.

Es geht an die Person, die als bezugsberechtigt eingetragen ist.

Ändern Sie das Bezugsrecht nach der Hochzeit schriftlich.

Kann mein Ehepartner kostenlos in meine Krankenkasse?

Ja,

wenn sein Einkommen 2026 regelmäßig höchstens 565 Euro im Monat beträgt,

mit Minijob höchstens 603 Euro,

und er nicht hauptberuflich selbständig ist.

Kann ich nach der Hochzeit sofort kündigen?

Ein Sonderkündigungsrecht wegen Heirat gibt es nicht.

Der doppelte Vertrag endet zum Ablauf, eine frühere Aufhebung ist Kulanz des Versicherers.

Gilt das auch für eingetragene Lebenspartner?

Ja, die Familienversicherung nennt Ehegatten und Lebenspartner gleich,

und Paartarife schließen eingetragene Lebenspartner in der Regel ein.

Quellen

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