Lichterführung lernen: Lichter bei Nacht
Bei Nacht sehen Sie kein Schiff, nur seine Lichter. Wer Lichterführung lernen will, muss deshalb aus ein paar Punkten im Dunkeln lesen, was da fährt und wohin. Wählen Sie unten ein Fahrzeug und eine Blickrichtung: Die Szene zeigt nur die Lichter, die Sie aus dieser Richtung tatsächlich sehen.
Quiz: Was fährt da?
Ein Fahrzeug, eine Blickrichtung, nur die Lichter. Tippen Sie, was es ist. Danach erscheint die Silhouette.
Warum man nicht alle Lichter sieht
Jedes Licht scheint nur in einen festen Bereich. Das Topplicht leuchtet 225 Grad nach vorn, jedes Seitenlicht 112,5 Grad zu seiner Seite, das Hecklicht 135 Grad nach achtern. Sehen Sie Rot und Grün zugleich, kommt das Fahrzeug genau auf Sie zu. Sehen Sie nur ein weißes Licht tief über dem Wasser, schauen Sie meist auf ein Heck oder einen Ankerlieger.
Lichterführung im Überblick
Die Fahrzeuge aus der Szene mit ihren Lichtern, nach den Kollisionsverhütungsregeln.
- Maschinenfahrzeug unter 50 m
- Topplicht weiß nach vorn, Seitenlichter rot an Backbord und grün an Steuerbord, Hecklicht weiß nach achtern (KVR Regel 23).
- Maschinenfahrzeug ab 50 m
- Ab 50 m Länge zwei Topplichter, das achtere höher als das vordere, dazu Seiten- und Hecklicht.
- Segelfahrzeug in Fahrt
- Unter Segeln nur Seitenlichter und Hecklicht, kein Topplicht (Regel 25). Läuft der Motor mit, gelten die Lichter eines Maschinenfahrzeugs.
- Segelfahrzeug mit Dreifarbenlaterne
- Unter 20 m dürfen Seiten- und Hecklicht in einer Dreifarbenlaterne an der Mastspitze stehen.
- Ankerlieger unter 50 m
- Ein weißes Rundumlicht im Vorschiff, wo es am besten zu sehen ist (Regel 30).
- Ankerlieger ab 50 m
- Ab 50 m zwei weiße Rundumlichter, das vordere höher als das achtere.
- Manövrierunfähig, ohne Fahrt
- Zwei rote Rundumlichter senkrecht übereinander, ohne Fahrt durchs Wasser keine Seiten- und Hecklichter (Regel 27).
- Manövrierunfähig, mit Fahrt
- Zwei rote Rundumlichter, mit Fahrt durchs Wasser dazu Seitenlichter und Hecklicht.
- Manövrierbehindert in Fahrt
- Rot, weiß, rot als Rundumlichter senkrecht übereinander, in Fahrt dazu Topplicht, Seiten- und Hecklicht.
- Schleppnetzfischer in Fahrt
- Grün über weiß als Rundumlichter, in Fahrt dazu Seiten- und Hecklicht (Regel 26).
- Fischer, nicht schleppend
- Rot über weiß als Rundumlichter, in Fahrt dazu Seiten- und Hecklicht.
- Lotsenfahrzeug im Dienst
- Weiß über rot als Rundumlichter, in Fahrt dazu Seiten- und Hecklicht (Regel 29).
- Tiefgangbehindert
- Drei rote Rundumlichter senkrecht, zusätzlich zu den Lichtern eines Maschinenfahrzeugs (Regel 28).
- Schleppverband bis 200 m
- Zwei Topplichter senkrecht übereinander und ein gelbes Schlepplicht über dem Hecklicht (Regel 24).
Vereinfachte Darstellung zum Lernen. Maßgeblich sind die Kollisionsverhütungsregeln und die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung.