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Akademie / Basisfragen / Frage 65

Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?

Frage 65 aus dem amtlichen Fragenkatalog Basisfragen SBF See und Binnen: Was ist vor Inbetriebnahme einer Flüssiggasanlage zu prüfen?

Richtig: Die Anlage muss abgenommen sein, Leitungen und Anschlüsse müssen dicht sein. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.
Falsch: Die Anlage muss abgenommen sein, die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
Falsch: Die Anlage muss abgenommen sein und jährlich überprüft werden. Die Inbetriebnahme darf nur durch eine besonders geprüfte Person erfolgen.
Falsch: Die Abnahme der Anlage darf nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Haupthahn und andere Absperrventile sind zu öffnen.

Warum diese Antwort stimmt

Eine Gasanlage muss geprüft und abgenommen sein, und Leitungen sowie Anschlüsse müssen dicht sein. Erst dann werden der Haupthahn und die übrigen Absperrventile geöffnet. Wer diese Reihenfolge einhält, lässt kein Gas in ein undichtes System. Merke: Erst Dichtheit sicher, dann Gas freigeben.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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