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Akademie / Basisfragen / Frage 72

In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?

Frage 72 aus dem amtlichen Fragenkatalog Basisfragen SBF See und Binnen: In welcher Situation dürfen Notsignale gegeben werden?

Richtig: Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht und daher Hilfe benötigt wird.
Falsch: Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen besteht oder das Schiff nicht mehr sicher manövriert werden kann.
Falsch: Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen oder erhebliche Sachwerte besteht und daher Hilfe benötigt wird.
Falsch: Wenn Gefahr für Leib oder Leben von Personen, erhebliche Sachwerte oder die maritime Umwelt besteht.

Warum diese Antwort stimmt

Notsignale sind ausschließlich für echte Gefahr für Menschen gedacht. Ein Missbrauch bindet Rettungskräfte, die anderswo fehlen, und kann geahndet werden. Bei einer Panne ohne Gefahr hilft man sich anders, etwa per Funkruf an den Hafen. Merke: Notsignal nur, wenn Leib oder Leben bedroht sind.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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