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Akademie / SBF Binnen / Frage 109

Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?

Frage 109 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein Binnen: Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?

Richtig: Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.
Falsch: Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.
Falsch: Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.
Falsch: Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.

Warum diese Antwort stimmt

Schifffahrts- und Schleusenkanäle sind eng, ein stillliegendes Boot würde den Verkehr dort sofort behindern. Deshalb gilt hier auch ohne Schild ein Liegeverbot. Wer anlegen will, nutzt ausgewiesene Liegestellen oder Häfen.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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