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Akademie / SBF Binnen / Frage 173

Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten?

Frage 173 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein Binnen: Wo kann man von bestehenden Höchstgeschwindigkeiten auf den Binnenschifffahrtsstraßen Kenntnis erhalten?

Richtig: In der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
Falsch: In der Binnenschiffsuntersuchungsordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
Falsch: In der Sportbootführerscheinverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.
Falsch: In der Binnenschifferpatentverordnung, bei der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und der Wasserschutzpolizei.

Warum diese Antwort stimmt

Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten stehen in der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, örtliche Abweichungen geben die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung und die Wasserschutzpolizei bekannt. Die Untersuchungsordnung regelt Bau und Ausrüstung, nicht das Tempo.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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