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Akademie / SBF Binnen / Frage 75

Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?

Frage 75 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein Binnen: Aus welchen Gründen muss der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen entzogen werden?

Richtig: Bei fehlender Tauglichkeit oder fehlender Zuverlässigkeit.
Falsch: Bei zweifelhafter Tauglichkeit wegen Alkoholmissbrauch.
Falsch: Bei zweifelhafter Zuverlässigkeit aus Altersgründen.
Falsch: Bei fehlender Zuverlässigkeit nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit.

Warum diese Antwort stimmt

Entzogen wird nur, wenn ein Mangel feststeht: Der Inhaber ist nicht mehr tauglich oder nicht mehr zuverlässig. Bloße Zweifel führen zunächst zu einer Prüfung, etwa einem Gutachten, aber noch nicht zum Entzug. Auch das Alter allein ist kein Grund.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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