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Akademie / SBF See / Frage 147

Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

Frage 147 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein See: Wie haben sich Fahrzeuge von weniger als 20 m Länge oder Segelfahrzeuge in Verkehrstrennungsgebieten zu verhalten?

Richtig: Sie dürfen die sichere Durchfahrt eines dem Einbahnweg folgenden Maschinenfahrzeugs nicht behindern.
Falsch: Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nicht befahren.
Falsch: Sie gelten als Kleinfahrzeuge und dürfen Verkehrstrennungsgebiete nur am Tage und bei guter Sicht befahren.
Falsch: Sie dürfen die Trennzone befahren, damit der durchgehende Verkehr nicht behindert wird.

Warum diese Antwort stimmt

Kleine Fahrzeuge unter 20 m und Segler sind wendig, große Schiffe im Einbahnweg sind es nicht. Deshalb dürfen kleine Boote und Segler die Durchfahrt der Großschifffahrt nicht behindern. Das gilt auch dann, wenn sie sonst Vorrang hätten.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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