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SBF See Frage 153

Frage 153 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein See: Welche örtlichen Sondervorschriften zusätzlich zur Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) und zur Schifffahrtsordnung Emsmündung (EmsSchO) gibt es und was ist darin geregelt?

Richtig: Die Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), die besondere örtliche Regelungen enthalten und Hinweise für die einzelnen Seeschifffahrtsstraßen geben.
Falsch: Die Nachrichten für Seefahrer (NfS), herausgegeben vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, sowie die Bekanntmachungen für Seefahrer (BfS) der örtlich zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter, die auf alle Veränderungen hinsichtlich Betonnung, Befeuerung, Wracks und Untiefen sowie auf die Schifffahrt betreffende Maßnahmen und Ereignisse hinweisen.
Falsch: Die Bekanntmachung der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) sowie die nautische Veröffentlichung „Sicherheit auf dem Wasser“, herausgegeben durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), mit wichtigen Regeln und Tipps für Wassersportler.
Falsch: Das Seesicherheitsuntersuchungsgesetz sowie die Verordnung über die Sicherung der Seefahrt, die jeweils wichtige Vorschriften über das Verhalten nach einem Zusammenstoß auf den jeweiligen Seeschifffahrtsstraßen enthalten.

Warum diese Antwort stimmt

SeeSchStrO und EmsSchO können nicht jedes örtliche Detail regeln. Die GDWS gibt deshalb Bekanntmachungen heraus, die besondere örtliche Regeln und Hinweise für einzelne Reviere enthalten, etwa Geschwindigkeitsbegrenzungen oder gesperrte Bereiche.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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