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Akademie / SBF See / Frage 168

Wo ist das Überholen verboten?

Frage 168 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein See: Wo ist das Überholen verboten?

Richtig: An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt.
Falsch: An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt und außerhalb des Fahrwassers.
Falsch: An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, in Schleusenbereichen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken, in der Nähe nicht frei fahrender Fähren in Fahrt, und in Verkehrstrennungsgebieten.
Falsch: An Engstellen, unübersichtlichen Krümmungen, innerhalb durch Überholverbotszeichen gekennzeichneter Strecken und in Nationalparks und besonders ausgewiesenen Naturschutzgebieten.

Warum diese Antwort stimmt

Überholen ist dort verboten, wo man nicht sicher sehen oder ausweichen kann: an Engstellen, in unübersichtlichen Kurven und in Schleusenbereichen. Auch Überholverbotszeichen und Fähren, die nicht frei fahren, setzen Grenzen. Gleiches Prinzip wie auf der Landstraße.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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