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Akademie / SBF See / Frage 228

Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?

Frage 228 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein See: Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?

Richtig: Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.
Falsch: Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.
Falsch: Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.
Falsch: Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.

Warum diese Antwort stimmt

Schnellfahrkorridore nach der Nordsee-Befahrensverordnung sind Wasserflächen im Nationalpark, auf denen der gewerbliche Verkehr schneller fahren darf als sonst erlaubt, etwa Fähren und Ausflugsschiffe. Für Sportboote sind sie nicht gedacht. Eselsbrücke: Der Korridor ist eine Busspur auf dem Wasser.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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