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Akademie / SBF See / Frage 230

Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten?

Frage 230 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein See: Welche Verpflichtung hat man als Bootsführer, um einen Beitrag zur Reinhaltung der Gewässer zu leisten?

Richtig: Sämtliche Abfälle einschließlich Öle und Betriebsstoffe an Bord in geeigneten Behältern sammeln und an Land vorschriftsmäßig entsorgen.
Falsch: Abfälle und Öle nur auf offener See entsorgen.
Falsch: Nur Bioabfälle und restentleerte Behälter auf See entsorgen.
Falsch: Abwässer in Ufer- und Strandnähe sowie in Häfen einleiten.

Warum diese Antwort stimmt

Auf See darf kein Müll, kein Öl und kein Betriebsstoff ins Wasser gelangen. Alles wird an Bord in geeigneten Behältern gesammelt und im Hafen ordnungsgemäß entsorgt. Auch Bioabfälle oder scheinbar leere Behälter gehören nicht über Bord. Faustregel: Was an Bord kommt, geht auch wieder mit an Land.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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