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Akademie / SBF See / Frage 80

Wann ist das „Manöver des letzten Augenblicks“ durchzuführen?

Frage 80 aus dem amtlichen Fragenkatalog Sportbootführerschein See: Wann ist das „Manöver des letzten Augenblicks“ durchzuführen?

Richtig: Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Ausweichpflichtigen allein nicht mehr vermieden werden kann.
Falsch: Es muss durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.
Falsch: Es muss im letzten Augenblick von jedem durchgeführt werden, wenn ein Zusammenstoß sonst nicht mehr vermieden werden kann.
Falsch: Es muss kurz vor der Kollision durchgeführt werden, wenn sonst ein Zusammenstoß durch Manöver des Kurshalters allein nicht mehr vermieden werden kann.

Warum diese Antwort stimmt

Der Kurshalter muss handeln, sobald der Ausweichpflichtige allein den Zusammenstoß nicht mehr verhindern kann, etwa weil er zu spät oder gar nicht reagiert. Dann zählt nur noch die Vermeidung der Kollision, nicht mehr die Frage, wer eigentlich Vorfahrt hat. Die KVR regeln das in Regel 17.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand 01. August 2023, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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