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Akademie / Funkschein SRC / Frage 96

Funkschein SRC Frage 96: Wie ist im GMDSS zu verfahren, wenn eine dringende Meldung im UKW-Bereich auszusenden ist …

Funkschein SRC Frage 96 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Wie ist im GMDSS zu verfahren,

wenn eine dringende Meldung im UKW-Bereich auszusenden ist,

welche die Sicherheit einer Person betrifft?

Richtig:

Ankündigung per Digitalen Selektivruf (DSC) auf Kanal 70 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung

im Sprechfunk auf Kanal 16

Falsch:

Ankündigung und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung im Sprechfunk auf Kanal 16

Falsch:

Ankündigung im Sprechfunk auf Kanal 16 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung auf einem

Schiff-Schiff-Kanal

Falsch:

Ankündigung per Digitalem Selektivruf (DSC) auf Kanal 70 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung

auf einem Schiff-Schiff-Kanal

Warum diese Antwort stimmt

Im GMDSS wird zuerst digital alarmiert: Der DSC-Anruf auf Kanal 70 weckt die anderen Geräte, denn Kanal 70 trägt keine Sprache. Die eigentliche Dringlichkeitsmeldung folgt dann gesprochen auf Kanal 16, wo alle mithören. Ein Schiff-Schiff-Kanal wäre dafür falsch, weil dort nicht jeder empfangsbereit ist.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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