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Funkschein SRC Frage 96: Wie ist im GMDSS zu verfahren, wenn eine dringende Meldung im UKW-Bereich auszusenden ist …
Funkschein SRC Frage 96 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Wie ist im GMDSS zu verfahren,
wenn eine dringende Meldung im UKW-Bereich auszusenden ist,
welche die Sicherheit einer Person betrifft?
Richtig:
Ankündigung per Digitalen Selektivruf (DSC) auf Kanal 70 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung
im Sprechfunk auf Kanal 16
Ankündigung und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung im Sprechfunk auf Kanal 16
Ankündigung im Sprechfunk auf Kanal 16 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung auf einem
Schiff-Schiff-Kanal
Ankündigung per Digitalem Selektivruf (DSC) auf Kanal 70 und Aussendung der Dringlichkeitsmeldung
auf einem Schiff-Schiff-Kanal
Warum diese Antwort stimmt
Im GMDSS wird zuerst digital alarmiert: Der DSC-Anruf auf Kanal 70 weckt die anderen Geräte, denn Kanal 70 trägt keine Sprache. Die eigentliche Dringlichkeitsmeldung folgt dann gesprochen auf Kanal 16, wo alle mithören. Ein Schiff-Schiff-Kanal wäre dafür falsch, weil dort nicht jeder empfangsbereit ist.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.