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Woher Bewertungen kommen

Eine Note für sich allein sagt wenig. Vier Komma neun bei dreißig Stimmen ist etwas anderes als vier Komma neun bei fünftausend, und eine Bewertung, die jeder abgeben darf, ist etwas anderes als eine, zu der ein Portal nach einem Geschäftsvorfall einlädt. Diese Seite erklärt den Unterschied und legt offen, woher unsere eigenen Zahlen kommen.

Zwei Arten von Quellen

Eingeladen

Das Portal schreibt den Kunden nach einem Geschäftsvorfall an und bittet um eine Bewertung. Die Stimme hängt damit an einem Vorgang. Wer nie etwas mit dem Haus zu tun hatte, bekommt auch keine Einladung.

Das macht solche Bewertungen zurechenbar. Es macht sie nicht automatisch ehrlicher, aber nachvollziehbar.

Offen

Jeder mit einem Konto bei der Plattform kann schreiben, ohne Nachweis und ohne Vorgang. Auch wer nur angerufen, nur ein Angebot gelesen oder nie Kunde gewesen ist.

Das macht solche Bewertungen unmittelbarer und oft ungeschminkter. Es heißt aber, dass hinter einer Zahl auch Stimmen stehen können, die mit einem Vertrag nichts zu tun haben.

Beides ist zulässig, und beides hat seinen Platz. Problematisch wird es erst, wenn eine offene Quelle als geprüfte Kundenstimme ausgegeben wird.

Unsere Zahlen, aufgeschlüsselt

QuelleBewertungenArt
Kundennote 2.541 Einladung nach einem Vorgang
Ausgezeichnet.org 1.796 Einladung nach einem Vorgang
Google 685 offen für jeden

Zusammen 5.027 Bewertungen mit einem Schnitt von 4,98 von 5, Stand 30.09.2026. Gebündelt werden die Portale von Trustami, dort ist die Summe nachzurechnen.

Wir sagen das so deutlich, weil der offene Teil dazugehört: Ein Teil unserer Stimmen stammt von einer Plattform, die niemanden prüft. Wer unsere Note liest, soll wissen, was darin steckt.

Wie wir auswählen, was auf der Seite steht

Die Stimmen auf unserer Rezensionsseite werden nach dem Datum sortiert, neueste zuerst, und in dieser Reihenfolge angezeigt. Die Sternzahl spielt bei der Auswahl keine Rolle. Es gibt keine Stelle im Programm, die nach der Note filtert, und niemand greift von Hand ein: Ein täglicher Lauf holt die Texte unverändert vom Portal, und der nächste Lauf überschreibt jede Änderung von Hand.

Im Bestand stehen derzeit 13 Einzelstimmen, 13 von AUSGEZEICHNET.org. Wortlaut, Sternzahl, Name und Datum werden übernommen, wie sie dort stehen. Gekürzt oder geglättet wird nichts, denn eine bearbeitete Kundenstimme wäre eine erfundene.

Eine Auswahl bleibt es trotzdem, und das soll auch so dastehen: Es sind nicht alle Stimmen, sondern die jüngsten. Das Merkmal, nach dem ausgewählt wird, hat nur nichts mit der Note zu tun.

Sechs Fragen an jede Bewertungszahl

  • Wessen Zahl ist das? Eine Note gehört immer zu einem bestimmten Unternehmen und oft zu einem bestimmten Standort, nicht zu einer Gruppe und nicht zu einer Marke.
  • Über welchen Zeitraum? Eine Note aus zwanzig Jahren verdeckt, wie es heute läuft.
  • Durfte jeder schreiben? Oder nur, wer eine Einladung nach einem Vorgang bekommen hat.
  • Sind die gezeigten Stimmen eine Auswahl? Und wenn ja, wonach wurde ausgewählt. Wenn alle gezeigten Stimmen die Bestnote haben, ist das selten Zufall.
  • Führt ein Link zur Quelle? Ohne ihn lässt sich weder die Anzahl noch die Note nachrechnen, und die schlechten Stimmen bleiben unsichtbar.
  • Welches Produkt betreffen sie? Wer eine Yacht gechartert hat, hat eine andere Erfahrung gemacht als jemand, der sein eigenes Boot kaskoversichert.

Was das Gesetz dazu sagt

Seit 2022 steht es im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Wer mit Bewertungen von Verbrauchern wirbt, muss nach Paragraf 5b Absatz 3 angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Menschen stammen, die die Leistung tatsächlich in Anspruch genommen haben. Das ist eine Pflicht zur Auskunft, kein Verbot.

Strenger ist Nummer 23b des Anhangs zu Paragraf 3 Absatz 3: Wer behauptet, die Bewertungen stammten von tatsächlichen Nutzern, ohne dass dies mit angemessenem Aufwand geprüft wird, handelt unzulässig, ohne dass es auf eine Abwägung ankommt. Deshalb steht über unseren Zahlen nicht mehr das Wort geprüft, sondern die Herkunft.

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Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Was ist der Unterschied zwischen einer eingeladenen und einer offenen Bewertung?

Bei einer eingeladenen Bewertung schreibt das Portal den Kunden nach einem Geschäftsvorfall an. Die Stimme hängt an einem Vorgang. Bei einer offenen Bewertung kann jeder mit einem Konto schreiben, auch wer nie Kunde war. Beides ist erlaubt, beides hat seinen Wert, aber es sind zwei verschiedene Dinge.

Prüft Google, ob jemand wirklich Kunde war?

Nein. Für eine Google-Bewertung genügt ein Google-Konto. Ein Kaufbeleg wird nicht verlangt und kein Vorgang zugeordnet.

Wie wählt NAMMERT aus, welche Stimmen auf der Seite stehen?

Nach dem Datum, neueste zuerst. Die Sternzahl spielt bei der Auswahl keine Rolle; es gibt keine Zeile im Programm, die danach filtert. Kritische Stimmen stehen deshalb zwischen den anderen.

Was muss ein Unternehmen über seine Bewertungen sagen?

Wer mit Bewertungen von Verbrauchern wirbt, muss nach Paragraf 5b Absatz 3 UWG angeben, ob und wie er sicherstellt, dass sie von Menschen stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt haben. Wer behauptet, es seien geprüfte Kundenstimmen, ohne dass geprüft wird, handelt nach Nummer 23b des Anhangs zu Paragraf 3 Absatz 3 UWG unzulässig.