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A-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst die, Wassersport-Haftpflicht Premium
Ziffer A-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst die aus Wassersport-Haftpflicht Premium,
AVB WSH Premium (01-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Diese Absätze: wortgleich in Haftpflicht Basis Plus, Ziffer A-4.1
A-4.5 Wir leisten auf Ihren Wunsch für Sachschäden Schadenersatz zum Neuwert. Die Höchstentschädigung ist auf 1.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungsjahr begrenzt. Der beschädigte bzw. zerstörte Gegenstand darf zum Zeitpunkt der Beschädigung bzw. Zerstörung nicht älter als 12 Monate ab Kaufdatum sein. Der Nachweis des Kaufdatums obliegt Ihnen. Kann das Kaufdatum nicht nachgewiesen werden, besteht lediglich Anspruch auf Zeitwertentschädigung. Ausgeschlossen bleiben Schäden an: (1) mobilen Kommunikationsmitteln jeder Art (z.B. Mobile Telefone), (2) Computern jeder Art, auch tragbare Computersysteme (z.B. Laptop, Tablet-PC), (3) Film- und Fotoapparate, (4) Brillen jeder Art.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Haftpflicht Basis Plus: A-4.1 Der Versicherungsschutz umfasst die
Prüfung der Haftpflichtfrage,
die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und Ihre Freistellung von berechtigten
Schadenersatzverpflichtungen.
Berechtigt sind Schadenersatzverpflichtungen dann,
wenn der Sie aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,
Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet sind und wir hierdurch gebunden
sind.
Anerkenntnisse und Vergleiche,
die von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben oder geschlossen worden …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
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