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B-2.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Wassersport-Haftpflicht Premium
Aus Wassersport-Haftpflicht Premium, AVB WSH Premium (01-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
(1) Der erste Beitrag ist an uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrags mit Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. (2) Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, damit der Erst- oder Einmalbeitrag bei uns eingeht. Wenn die Zahlung per Kreditkarte oder Einziehung (SEPA) des Erst- oder Einmalbeitrags von einem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: - Der Erst- oder Einmalbeitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. (4) Im Falle einer Zahlung per Kreditkarte oder SEPA gilt: Konnten wir den fälligen Erst- oder Einmalbeitrag ohne Ihr Verschulden nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des gewählten Einzugsverfahrens zu verlangen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: B-2.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
(1) Der erste Beitrag ist an den Versicherer unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrags mit Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. (2) Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, damit der Erst- oder Einmalbeitrag beim Versicherer eingeht. Wenn die …
Basis Plus: B-2.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
(1) Der erste Beitrag ist an uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrags mit Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen. (2) Ist die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten Jahresprämie. (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, damit der Erst- oder Einmalbeitrag bei uns eingeht. Wenn die Zahlung per …
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Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
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