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C-1 Erklärungen und Anzeigen / Änderung der Anschrift, Wassersport-Kasko Basis Plus

Aus Wassersport-Kasko Basis Plus, AVB WSK Basis Plus (5-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

C-1.1 Form, zuständige Stelle (1) Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist. (2) Erklärungen und Anzeigen sind an die im Versicherungsschein als zuständige bezeichnete Stelle zu richten.

C-1.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung Haben Sie eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer uns nicht angezeigten Namensänderung.

C-1.3 Verjährung (1) Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den im Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich. (2) Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang in Textform der von uns (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis: C-1 Erklärungen und Anzeigen / Änderung der Anschrift

C-1.1 Form, zuständige Stelle (1) Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist. (2) Erklärungen und Anzeigen sind an die im Versicherungsschein als zuständige bezeichnete Stelle zu richten. C-1.2 Nichtanzeige …

Premium: C-1 Erklärungen und Anzeigen / Änderung der Anschrift

C-1.1 Form, zuständige Stelle (1) Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist. (2) Erklärungen und Anzeigen sind an die im Versicherungsschein als zuständige bezeichnete Stelle zu richten. C-1.2 Nichtanzeige …

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Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

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