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C-2 Gericht und örtliche Zuständigkeit / Anwendbares Recht, Wassersport-Kasko Premium
Ziffer C-2 Gericht und örtliche Zuständigkeit / Anwendbares Recht aus Wassersport-Kasko Premium,
AVB WSK Premium (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
C-2.1: wortgleich in Kasko Basis, Ziffer C-2
C-2.2 Klagen gegen Sie Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz oder nach unserer für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Versicherungsbedingungen für die Wassersport-Kaskoversicherung Premium C-2.3 Anzuwendendes Recht Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht und ergänzend die Bestimmungen des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG).
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Kasko Basis: C-2 Gericht und örtliche Zuständigkeit / Anwendbares Recht
C-2.1 Klagen gegen uns (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die
gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz.
(2) Ferner ist auch das Gericht zuständig,
in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz,
den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder …
Kasko Basis Plus: C-2 Gericht und örtliche Zuständigkeit / Anwendbares Recht
C-2.1 Klagen gegen uns (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die
gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz.
(2) Ferner ist auch das Gericht zuständig,
in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sitz,
den Sitz Ihrer Niederlassung oder Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Sitz, den Sitz Ihrer Niederlassung oder …
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