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5.2 Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen, Wassersport-Rechtsschutz Basis
Ziffer 5.2 Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen aus Wassersport-Rechtsschutz
Basis,
ARB WRS Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach 5.1 tragen wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 EUR. Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens 24- monatigen Aufenthalts eingetreten sein,
• der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahmen zu Ziffer A 5.1),
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten wahr,
• Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahr. 6. Wann beginnt und endet Ihre Rechtsschutzversicherung? A
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Rechtsschutz Basis Plus: 5.2 Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach 5.1 tragen
wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 EUR.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens 24-monatigen Aufenthalts eingetreten
sein, • der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahmen
zu Ziffer A 5.1), • Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang …
Rechtsschutz Premium: 5.2 Hier haben Sie Versicherungsschutz mit Einschränkungen
Für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen außerhalb des Geltungsbereichs nach 5.1 tragen
wir die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 EUR.
Dies tun wir unter folgenden Voraussetzungen:
• Ihr Versicherungsfall muss dort während eines höchstens 24-monatigen Aufenthalts eingetreten
sein, • der Versicherungsschutz darf nicht auf deutsche Gerichte beschränkt sein (siehe Ausnahmen
zu Ziffer A 5.1), • Sie nehmen nicht Interessen im Zusammenhang …
Und für Ihr Boot?
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