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2.2.3 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus
Ziffer 2.2.3 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht aus Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus,
ARB WRS Basis Plus (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
V Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. („Ein Schuldverhältnis“ besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Herausgabe einer Sache bestehen.) Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit ausfolgenden Bereichen handelt:
• Schadenersatz-Rechtsschutz. Für Verkehrs-Rechtsschutz gilt außerdem: V Es besteht auch Versicherungsschutz für Verträge, mit denen Sie Wassersport- Fahrzeuge und Bootsanhänger zur Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese später nicht auf Sie zugelassen werden.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Rechtsschutz Premium: 2.2.3 Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
V Um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen,
aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten.
(„Ein Schuldverhältnis“ besteht zum Beispiel zwischen Käufer und Verkäufer.
Ein Streit über ein dingliches Recht kann beispielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer
auf Herausgabe einer Sache bestehen.) Dieser Versicherungsschutz gilt nicht,
soweit es sich um eine Angelegenheit ausfolgenden Bereichen handelt: • …
Und für Ihr Boot?
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