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3.2 Inhaltliche Ausschlüsse, Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus

Aus Wassersport-Rechtsschutz Basis Plus, ARB WRS Basis Plus (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:

3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit

• Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben,

• Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung,

• Gesundheitsschäden sowie Schäden an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen aufgrund von Fracking oder von durch dieses Verfahren verursachten Emissionen

• Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie zum Beispiel Erschütterungen) an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen.

3.2.2 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit

• dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut werden soll.

• dem Kauf oder Verkauf eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das Sie oder mitversicherte Personen nicht selbst zu Wohnzwecken nutzen;

• der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz befindet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen möchten.

• der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Veränderung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils. Dieses Grund- stück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es erwerben oder in Besitz nehmen. Auch bei der Finanzierung eines der unter 3.2.2 genannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungsschutz.

3.2.3 Sie wollen Schadenersatzansprüche abwehren. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. Dies ist nicht durch die Rechtsschutzversicherung, sondern im Rahmen der Haftpflichtversicherung versichert.) Ausnahme: der Schadenersatzanspruch beruht auf einer Vertragsverletzung. (Beispiel: Der Vermieter des Mietwasserfahrzeugs verlangt Schadenersatz wegen verspäteter Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Vertrags-Rechtsschutz versichert.) 3.2.4 Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (zum Beispiel das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben).

3.2.5 Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel: Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer Aktiengesellschaft).

3.2.6 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.

3.2.7 Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht.

3.2.8 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung, der Verwaltung und der Finanzierung von Kapitalanlagen. Ausgenommen hiervon sind:

• Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch 3.2.9 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit

• der Vergabe von Darlehen,

• Spiel- oder Wettverträgen,

• Gewinnzusagen.

3.2.10 Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts.

3.2.11 Sie wollen gegen uns oder unser Schadenabwicklungsunternehmen vorgehen.

3.2.12 Streitigkeiten wegen

• der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,

• Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben. Ausnahme:

• Es handelt sich umlaufend erhobene Gebühren für die Grundstücksversorgung.

3.2.13 Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit gelöschten Inhalten in sozialen Medien und auf Online-Plattformen, deren Verfasser Sie sind oder sein sollen.

3.2.14 Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr

• vor Verfassungsgerichten oder

• vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen (zum Beispiel dem Europäischen Gerichtshof).

3.2.15 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren, das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet werden soll (zum Beispiel: Zwangsversteigerung des Wassersport-Fahrzeugs infolge Ihres Insolvenzantrags).

3.2.16 Streitigkeiten

• in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-Angelegenheiten,

• in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind.

3.2.17 Gegen Sie wird ein Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes geführt. Ausnahme: Dies gilt nicht für einen in Deutschland begangenen Halt- oder Parkverstoß, wenn die deutsche Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) dafür einen Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister vorsieht.

3.2.18 Es bestehen Streitigkeiten

• zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern desselben Versicherungsvertrags,

• von Mitversicherten gegen Sie,

• von Mitversicherten untereinander.

3.2.19 Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Geschlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen. Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.

3.2.20 Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungsfall bereits eingetreten ist. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und überträgt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie gegen- über dem Unfallgegner geltend machen. Dies ist nicht versichert.) 3.2.21 Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen (Beispiel: Sie lassen sich die Schadenersatzansprüche eines Freundes gegen einen Dritten abtreten, um diese geltend zu machen. Dies ist nicht versichert.) oder Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen. (Beispiel: Ihr Arbeitskollege kauft ein Wasserfahrzeug. Sie bürgen für den Darlehensvertrag mit dem Bootsverkäufer. Streitigkeiten aus dem Bürgschaftsvertrag sind nicht versichert.) 3.2.22 Es besteht in den Rechtsbereichen nach 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4 ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlichen begangenen Straftat. Wird dies erst später bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.

3.2.23 Jegliche Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit einer geplanten oder ausgeübten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Ausnahmen:

• im Verkehrs-Rechtsschutz haben Sie Versicherungsschutz auf Fahrten mit dem versicherten Privat-Wassersport-Fahrzeug und Kraftfahrzeug mit angehängtem Bootsanhänger zur Ausübung einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.

3.2.24 Sie wollen Interessen wahrnehmen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von Teilnutzungsrechten (Timesharing) an:

• Grundstücken,

• Gebäuden,

• Gebäudeteilen.

3.2.25 Streitigkeiten in Verfahren aus dem Bereich des Asyl- und Ausländer- /Migrationsrechts sowie aus dem Bereich des Rechts zur Sicherung des Lebensunterhalts.

3.2.26 Streitigkeiten in Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen.

3.2.27 Streitigkeiten in Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit der Gewährung oder der Versagung einer Subvention im gewerblichen Bereich.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis: 3.2 Inhaltliche Ausschlüsse

In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit • Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben, • Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung, • Gesundheitsschäden sowie Schäden an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen aufgrund von Fracking oder von durch …

Premium: 3.2 Inhaltliche Ausschlüsse

In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz: 3.2.1 Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit • Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben, • Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung, • Gesundheitsschäden sowie Schäden an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen aufgrund von Fracking oder von durch …

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