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2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz, Wassersport-Rechtsschutz Premium
Aus Wassersport-Rechtsschutz Premium, ARB WRS Premium (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Der Versicherungsfall ist:
2.4.1 Im Schadenersatz-Rechtsschutz das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll.
2.4.2 Im Straf-Rechtsschutz und im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz der Zeitpunkt, in dem die vorgeworfene Tat begangen worden ist oder begangen worden sein soll.
2.4.3 Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter) gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat oder verstoßen haben soll.
2.4.4 Wenn sich Ihr Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt, ist dessen Beginn maßgeblich.
2.4.5 Sind mehrere Versicherungsfälle für Ihren Anspruch auf Versicherungsschutz ursächlich, ist der erste entscheidend. Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der Vertragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz. Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz. Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis: 2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Der Versicherungsfall ist: 2.4.1 Im Schadenersatz-Rechtsschutz das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll. 2.4.2 Im Straf-Rechtsschutz und im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz der Zeitpunkt, in …
Basis Plus: 2.4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz
Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versicherungsfall eingetreten ist. Diesen Anspruch haben Sie aber nur, wenn der Versicherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Ende eingetreten ist. Der Versicherungsfall ist: 2.4.1 Im Schadenersatz-Rechtsschutz das erste Ereignis, bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein soll. 2.4.2 Im Straf-Rechtsschutz und im Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz der Zeitpunkt, in …
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Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
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