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A-2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität, Wassersport-Unfall Basis
Aus Wassersport-Unfall Basis, AVB WSU Basis (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile, innere Organe oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A-2.1.2.2.1 und A-2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 %. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 % (ein Zehntel von 70 %). Diese 7 %ige Vorinvalidität wird abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 63 %.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.
Basis Plus: A-2.1.2.2.3 Minderung bei Vorinvalidität
Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile, innere Organe oder Sinnesorgane schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach A-2.1.2.2.1 und A-2.1.2.2.2 bemessen. Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität. Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditätsgrad 70 %. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 7 % …
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
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