A-2.2.2 Art und Höhe der Leistung, Unfall Basis
Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, wenn die versicherte Person innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall verstirbt. Stirbt die versicherte Person im zweiten Jahr nach dem Unfall, wird die Todesfallsumme nur fällig, sofern kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht.