Startseite / Bedingungen: Klauselverzeichnis / Wassersport-Unfall Basis / A-8.1
A-8.1 Erklärung über die Leistungspflicht, Wassersport-Unfall Basis
Ziffer A-8.1 Erklärung über die Leistungspflicht aus Wassersport-Unfall Basis,
AVB WSU Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen; bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln A-6. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Unfall Basis Plus: A-8.1 Erklärung über die Leistungspflicht
Unfall Basis Plus, Ziffer A-8.1: wortgleich wie hier.
Unfall Premium: A-8.1 Erklärung über die Leistungspflicht
Unfall Premium, Ziffer A-8.1: wortgleich wie hier.
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
Den Beitrag zeigt der Rechner ohne Formular; maßgeblich ist die Fassung zu Ihrem Schein.