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A-8.1 Erklärung über die Leistungspflicht, Wassersport-Unfall Basis

Ziffer A-8.1 Erklärung über die Leistungspflicht aus Wassersport-Unfall Basis,

AVB WSU Basis (1-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei Invaliditätsleistung beträgt die Frist drei Monate. Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen: Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen; bei Invaliditätsleistung zusätzlich der Nachweis über den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des Invaliditätsgrades notwendig ist. Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln A-6. Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsanspruchs entstehen, übernehmen wir.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Unfall Basis Plus: A-8.1 Erklärung über die Leistungspflicht

Unfall Basis Plus, Ziffer A-8.1: wortgleich wie hier.

Unfall Premium: A-8.1 Erklärung über die Leistungspflicht

Unfall Premium, Ziffer A-8.1: wortgleich wie hier.

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