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B1-3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Wassersport-Unfall Basis
Ziffer B1-3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags aus Wassersport-Unfall Basis,
AVB WSU Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts. Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen. Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Unfall Basis Plus: B1-3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags
Unfall Basis Plus, Ziffer B1-3.1: wortgleich wie hier.
Und für Ihr Boot?
Was diese Ziffer bei Ihnen kostet
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