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B4-6 Embargobestimmung, Wassersport-Unfall Basis
Ziffer B4-6 Embargobestimmung aus Wassersport-Unfall Basis,
AVB WSU Basis (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen
Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.
Unfall Basis Plus: B4-6 Embargobestimmung
Unfall Basis Plus, Ziffer B4-6: wortgleich wie hier.
Unfall Premium: B4-6 Embargobestimmung
Unfall Premium, Ziffer B4-6: wortgleich wie hier.
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