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A-1.4.5 Weitere Versicherungsfälle, Wassersport-Unfall Premium

Aus Wassersport-Unfall Premium, AVB WSU Premium (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

A-1.4.5.1 Mitversichert sind unfreiwillige Gesundheitsschädigungen durch Eingriffe des täglichen Lebens – dies sind das Rasieren, Schneiden oder Feilen von Haaren, Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut.

A-1.4.5.2 Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder medizinische Eingriffe (auch strahlendiagnostische und -therapeutische), die durch einen in diesem Vertrag versicherten Unfall veranlasst waren. Beispiel: Die versicherte Person erleidet einen Unfall und lässt die Unfallverletzungen ärztlich behandeln. Führt ein Behandlungsfehler dabei zu weiteren Schädigungen, besteht auch insoweit Versicherungsschutz. Für Gesundheitsschädigungen durch alle weiteren Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper der versicherten Person besteht aber kein Versicherungsschutz.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis: A-1.4.3 Weitere Versicherungsfälle

A-1.4.3.1 Mitversichert sind unfreiwillige Gesundheitsschädigungen durch Eingriffe des täglichen Lebens – dies sind das Rasieren, Schneiden oder Feilen von Haaren, Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut. A-1.4.3.2 Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder medizinische Eingriffe (auch strahlendiagnostische und -therapeutische), die durch einen in diesem Vertrag versicherten Unfall veranlasst waren. Beispiel: Die …

Basis Plus: A-1.4.3 Weitere Versicherungsfälle

A-1.4.3.1 Mitversichert sind unfreiwillige Gesundheitsschädigungen durch Eingriffe des täglichen Lebens – dies sind das Rasieren, Schneiden oder Feilen von Haaren, Nägeln, Hühneraugen und Hornhaut. A-1.4.3.2 Versicherungsschutz besteht auch für Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder medizinische Eingriffe (auch strahlendiagnostische und -therapeutische), die durch einen in diesem Vertrag versicherten Unfall veranlasst waren. Beispiel: Die …

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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