A-2.5.2 Art und Höhe der Leistung, Unfall Premium
Wir ersetzen nachgewiesene, unfallbedingte notwendige medizinische Kosten bis 50.000 EUR bei Unfällen innerhalb Europas bzw. bis 100.000 EUR bei Unfällen außerhalb Europas.
A-2.6 Fahrzeug-Rücküberführungskosten A-2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung Der versicherte Unfall hat einen unmittelbaren stationären Krankenhausaufenthalt des Schiffsführers erforderlich gemacht. Eine durch den Unfall verursachte Invalidität ist in diesem Fall nicht erforderlich. Voraussetzung ist außerdem, dass
• die Rücküberführung des versicherten Fahrzeugs durch den Schiffsführer nicht möglich ist und
• ein Ersatz-Schiffsführer nicht zur Verfügung steht.
A-2.6.2 Art und Höhe der Leistung Wir erstatten nachgewiesene Kosten für die notwendige Rücküberführung des im Versicherungsschein genannten Wassersport-Fahrzeugs zu ihrem Heimathafen bis maximal 10.000 EUR.