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A-2.5 Medizinische Notfallkosten im Ausland A-2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung, Wassersport-Unfall Premium

Aus Wassersport-Unfall Premium, AVB WSU Premium (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

Die versicherte Person muss aufgrund eines Notfalls, d.h. einer unfallbedingten Verletzung, außerhalb des Heimatlandes sofort stationär oder ambulant durch einen anerkannten Arzt behandelt werden. Die Behandlung kann nicht bis zur Rückreise in das Heimatland aufgeschoben werden.

A-2.5.2 Art und Höhe der Leistung, Unfall Premium

Wir ersetzen nachgewiesene, unfallbedingte notwendige medizinische Kosten bis 50.000 EUR bei Unfällen innerhalb Europas bzw. bis 100.000 EUR bei Unfällen außerhalb Europas.

A-2.6 Fahrzeug-Rücküberführungskosten A-2.6.1 Voraussetzungen für die Leistung Der versicherte Unfall hat einen unmittelbaren stationären Krankenhausaufenthalt des Schiffsführers erforderlich gemacht. Eine durch den Unfall verursachte Invalidität ist in diesem Fall nicht erforderlich. Voraussetzung ist außerdem, dass

• die Rücküberführung des versicherten Fahrzeugs durch den Schiffsführer nicht möglich ist und

• ein Ersatz-Schiffsführer nicht zur Verfügung steht.

A-2.6.2 Art und Höhe der Leistung Wir erstatten nachgewiesene Kosten für die notwendige Rücküberführung des im Versicherungsschein genannten Wassersport-Fahrzeugs zu ihrem Heimathafen bis maximal 10.000 EUR.

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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