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B4-2 Vollmacht des Versicherungsvertreters B4-2.1 Erklärungen von Ihnen, Wassersport-Unfall Premium

Aus Wassersport-Unfall Premium, AVB WSU Premium (1-2025nam). Das ist der veröffentlichte Wortlaut, nicht unsere Zusammenfassung. Eine Klausel wirkt immer zusammen mit den Ausschlüssen und Obliegenheiten desselben Werks.

Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend (1) des Abschlusses bzw. des Widerrufes eines Versicherungsvertrages; (2) eines bestehenden Versicherungsverhältnisses einschließlich dessen Beendigung; (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.

B4-2.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter, Unfall Premium

Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen, die Sie im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leisten, anzunehmen. Eine Beschränkung dieser Vollmacht müssen Sie nur gegen sich gelten lassen, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz, einer Voraussetzung oder einer Grenze. Deshalb steht hier der Wortlaut und keine Gegenüberstellung in unseren Worten.

Basis: B4-2 Vollmacht des Versicherungsvertreters B4-2.1 Erklärungen von Ihnen

Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend (1) des Abschlusses bzw. des Widerrufes eines Versicherungsvertrages; (2) eines bestehenden Versicherungsverhältnisses einschließlich dessen Beendigung; (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.

Basis Plus: B4-2 Vollmacht des Versicherungsvertreters B4-2.1 Erklärungen von Ihnen

Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend (1) des Abschlusses bzw. des Widerrufes eines Versicherungsvertrages; (2) eines bestehenden Versicherungsverhältnisses einschließlich dessen Beendigung; (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages und während des Versicherungsverhältnisses.

Und für Ihr Boot?

Was diese Ziffer bei Ihnen kostet

Sie haben gerade gelesen, was im Bedingungswerk steht. Der Beitrag dazu steht im Rechner, mit Preis und ohne Formular: Bootsart, Wert, Motorleistung, fertig. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt.

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