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Sea-Doo RXT X 260 RS im Versicherungs-Check: Schreibweisen, Rumpfnummer, Jetski-Klausel
Den Sea-Doo RXT X 260 RS sind wir nicht gefahren, ein Fahrtest ist das nicht. Teil 1 des Versicherungs-Checks zeigt, welche Angaben zu diesem Jetski in den Vertrag gehören.
6. November 20267 min LesezeitNAMMERT Assekuradeur GmbH
Gleich am Anfang das Wichtigste: Den Sea-Doo RXT X 260 RS sind wir nicht gefahren, keinen einzigen Meter. Dieser Versicherungs-Check ist kein Fahrtest und sagt nichts über Fahrverhalten, Sitzkomfort oder Verarbeitung. Er schaut auf das, was wir als Assekuradeur beurteilen können: welche Angaben zum Jetski in den Vertrag gehören und welche Regeln der Bedingungen dann für ihn gelten. Das Modell führt bei uns im Bestand, unser Katalog nennt eine Länge von rund 3,3 Metern. Die Reihe hat vier Teile: nach dem Vertrag folgen der Wert, die typischen Schäden und das, was unterwegs mit Trailer, Slip und Winterlager gilt.
Bei diesem Modell beginnt die Arbeit mit den Schreibweisen. In unseren Stammdaten stehen für denselben Jetski sechs Varianten: RXT-X 260, RXT 260, RXT 260 RS, RXT-X AS 260 RS, RXT-X AS 260 und RXT-X 260 AS. Kaufvertrag, Händlerrechnung und Zulassungspapiere wählen oft jeweils eine andere, und gerade bei gebrauchten Geräten ändert sich die Bezeichnung mit jedem Vorbesitzer. Das ist kein Fehler des Eigners. In den Antrag gehört die Schreibweise aus den eigenen Papieren, und gehört eine abweichende zweite dazu, nennt man beide. Entscheidend für die Zuordnung sind aber Rumpfnummer und Motornummer, abgeschrieben am Gerät selbst und nicht aus einer Anzeige übernommen.
Was der Antrag fragt, ist vollständig und richtig zu beantworten. So verlangt es die Anzeigepflicht unter B-3.1 der Kaskobedingungen, und falsche Angaben zu gefahrerheblichen Umständen können zum Rücktritt vom Vertrag führen. Leistungsdaten nimmt man aus den Herstellerpapieren oder der Rechnung, statt sie zu schätzen. Wer ein gebrauchtes Gerät kauft, fragt den Vorbesitzer nach Umbauten am Motor oder an der Abstimmung, denn eine solche Änderung kann eine Gefahrerhöhung nach B-4 sein, die angezeigt werden muss. Wie Umbauten den versicherten Wert verändern, steht im zweiten Teil dieser Reihe.
Der Eintrag mit den meisten Folgen ist die Bootsart. Ein Jetski ist in der Kasko nur mitversichert, wenn er beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist, in Basis nach A-1.4, in Basis-Plus und Premium nach A-1.5. Dann gilt die Jetski-Klausel, in Basis unter A-9, in Basis-Plus und Premium unter A-10. Sie ändert die übrigen Bedingungen an drei Stellen: bei der Selbstbeteiligung, bei der Pflicht zur Sicherung gegen unbefugte Nutzung und bei Ausschlüssen für Motor und Rumpf. Auch die Unfallversicherung unterscheidet, denn den Helmbonus nach A-2.3 gibt es nur im Jetski-Tarif. Ein Jetski, der als Motorboot gemeldet ist, steht also unter Regeln, die nicht zu ihm passen.
Dann die Frage, wer fahren darf. Die Haftpflicht verlangt nach A-5 einen berechtigten Führer, der das Gerät mit Wissen und Wollen des Verfügungsberechtigten gebraucht und die vorgeschriebene behördliche Erlaubnis hat. In der Kasko sind Schäden ausgeschlossen, die entstehen, weil eine nicht qualifizierte Person ohne amtlich vorgeschriebenen Führerschein fährt (A-5.2 b in Basis, A-6.2 b in Basis-Plus und Premium). Bei einem Jetski für drei Personen fährt oft auch mal der Gast; wer ihn an den Lenker lässt, schaut vorher auf den Schein. Eine gelegentliche private Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr ist nur versichert, wenn sie beantragt und dokumentiert ist und ein echter Mietvertrag vorliegt (A-11 in Basis, A-12 in Basis-Plus und Premium).
Das Fahrtgebiet steht im Versicherungsschein, und nach A-2 gibt es fünf Stufen: EU-Binnengewässer, dazu Nord- und Ostsee, dazu das Mittelmeer, dazu Atlantik und Schwarzes Meer, schließlich weltweit. Wer den Jetski im Sommer an die Adria oder nach Mallorca mitnimmt, braucht das Mittelmeer im Vertrag. Bei der Tarifwahl deckt die Kasko Basis Naturgewalten, Brand, Explosion und den Diebstahl des ganzen Geräts; ab Basis-Plus kommen Unfall, Kollision, Grundberührung, Teilediebstahl und Vandalismus dazu. Beim Verkauf geht die Kasko nach Paragraf 95 VVG auf den Käufer über (A-13 in Basis, A-17 in Basis-Plus, A-18 im Premium), die Haftpflicht endet. Den Wert behandelt der zweite Teil, die Schäden der dritte, den Weg zum Wasser der vierte.
Versicherungs-CheckTeil 1 von 4
Sea-Doo RXT X 260 RS im Versicherungs-Check
Alle Teile im Überblick
- Sea-Doo RXT X 260 RS im Versicherungs-Check (Vertrag)
- Sea-Doo RXT X 260 RS im Versicherungs-Check (Wert)
- Sea-Doo RXT X 260 RS im Versicherungs-Check (Schäden)
- Sea-Doo RXT X 260 RS im Versicherungs-Check (Unterwegs)
- Der Satz am Steg, der später teuer wird
- Nur gefangen, nicht gefallen
Zum Abhaken
Häufige Fragen
Meine Papiere sagen RXT-X AS 260, der Händler schrieb RXT 260 RS. Was kommt in den Antrag?
Die Schreibweise aus Ihren Papieren, und die zweite dazu. Beide führen wir als dasselbe Modell. Für die eindeutige Zuordnung zählen Rumpfnummer und Motornummer, die deshalb immer mit in den Antrag gehören.
Muss ein Jetski im Vertrag ausdrücklich als Jetski stehen?
Ja. In der Kasko ist ein Jetski nur mitversichert, wenn er beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist. Erst dann gilt die Jetski-Klausel mit ihren Regeln zu Selbstbeteiligung, Sicherung und Ausschlüssen.
Was passiert mit dem Vertrag, wenn ich den Jetski verkaufe?
Die Kasko geht nach Paragraf 95 VVG auf den Käufer über, beide haften für den Beitrag der laufenden Periode, und der Käufer kann binnen eines Monats kündigen. Die Haftpflicht endet dagegen mit dem Verkauf.
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