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Funkschein SRC Frage 156: Wie ist zu verfahren, wenn während eines Notverkehrs auf Kanal 16 die Ankündigung einer …
Funkschein SRC Frage 156 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Wie ist zu verfahren,
wenn während eines Notverkehrs auf Kanal 16 die Ankündigung einer Dringlichkeits- oder
Sicherheitsmeldung „An alle Funkstellen“ vorgenommen werden soll?
Richtig:
Ankündigung mittels Digitalen Selektivrufs (DSC) auf Kanal 70,
Ankündigung während einer Pause im Notverkehr auf Kanal 16,
Aussendung der Meldung auf einem Schiff-Schiff-Kanal
Ankündigung auf Kanal 06, Information an die Küstenfunkstelle/RCC über den Inhalt der Meldung auf
einem Arbeitskanal
Ankündigung mittels Digitalen Selektivrufs (DSC) auf Kanal 70,
Information „An alle Funkstellen“ über den Inhalt der Meldung auf Kanal 16
Ankündigung auf Kanal 16 während einer Pause im Notverkehr,
Aussendung auf einem Schiff-Schiff-Kanal
Warum diese Antwort stimmt
Der laufende Notverkehr auf Kanal 16 darf nicht gestört werden. Deshalb wird erst per DSC auf Kanal 70 angekündigt, dann in einer Pause auf Kanal 16 kurz hingewiesen und die eigentliche Meldung auf einem Schiff-Schiff-Kanal gesendet. Den Inhalt direkt auf Kanal 16 zu verbreiten, würde den Notverkehr blockieren.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.