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Funkschein SRC Frage 157: Was ist zu tun, wenn irrtümlich von einer Seefunkstelle ein Notalarm auf Kanal 70 …
Funkschein SRC Frage 157 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Was ist zu tun,
wenn irrtümlich von einer Seefunkstelle ein Notalarm auf Kanal 70 ausgelöst worden ist?
Richtig:
a.
Gerät umgehend zurücksetzen b.
Wenn möglich, den Fehlalarm per DSC zurücknehmen c.
Mit Meldung auf Kanal 16 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen
a.
Gerät ausschalten, um weitere Sendungen zu verhindern b.
Eintragung der irrtümlichen Aussendung im Schiffstagebuch c.
Zuständiges MRCC telefonisch informieren
a.
Ankündigung der Rücknahme des Notalarms mit DSC b.
Mit Meldung auf Kanal 16 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen c.
Schiffsführer informieren
a.
Gerät umgehend zurücksetzen b.
Ankündigung der Rücknahme des Notalarms mit DSC c.
Mit Meldung auf Kanal 13 „An alle Funkstellen“ den Fehlalarm zurücknehmen
Warum diese Antwort stimmt
Ein Fehlalarm kann teure Rettungseinsätze auslösen, darum muss er sofort gestoppt werden. Zuerst das Gerät zurücksetzen, damit es nicht weiter sendet, dann den Alarm wenn möglich per DSC zurücknehmen. Schließlich auf Kanal 16 allen Funkstellen sagen, dass es ein Irrtum war. Ausschalten ist falsch, weil man dann nicht mehr erreichbar ist, und Kanal 13 ist nicht der Notkanal.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.