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Mehrwertsteuer und Zoll bei Yachten: Was gilt beim Törn außerhalb der EU?
Kurze Antwort
Wer mit der eigenen Yacht die EU verlässt und zurückkommt, braucht den Nachweis, dass Mehrwertsteuer und Zoll für die Yacht bezahlt sind. Ohne ihn kann der Zoll bei der Rückkehr Abgaben verlangen.
Für eine Yacht, die in der EU liegt und einem Eigner mit Wohnsitz in der EU gehört, gilt der Grundsatz: Sie muss im Zollgebiet der Union versteuert und verzollt sein, also Unionsware. Wer eine neue Yacht bei einem Händler in der EU kauft, erfüllt das mit der Rechnung, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Schwierig wird es bei Gebrauchtbooten aus Privathand, bei Booten, die im Ausland gekauft wurden, und bei älteren Yachten, deren Kaufunterlagen fehlen. Dann ist schwer zu belegen, dass Abgaben je gezahlt wurden.
Interessant wird das beim Törn außerhalb der EU, etwa in die Karibik, nach Norwegen, in die Türkei oder in die Schweiz. Kehrt die Yacht in die EU zurück, kann sie als Rückware in der Regel abgabenfrei wieder eingeführt werden, wenn sie innerhalb von drei Jahren unverändert zurückkommt und ihr Status nachgewiesen wird. Fehlt der Nachweis, kann der Zoll Einfuhrabgaben verlangen, und die Mehrwertsteuer auf den Wert einer Yacht ist ein erheblicher Betrag. Eigner ohne Wohnsitz in der EU können ihre Yacht dagegen meist vorübergehend ohne Abgaben in der EU nutzen, in der Regel bis zu 18 Monate.
Legen Sie deshalb vor der Abreise eine Mappe an: Kaufvertrag oder Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Nachweise früherer Verzollung, Registrierungspapiere und, wenn vorhanden, eine Bestätigung des Zolls. Lassen Sie sich beim Verlassen der EU die Ausfahrt dokumentieren, und klären Sie offene Fragen vorher mit dem Zoll, in Deutschland über die Zollverwaltung. Die Regeln haben Ausnahmen und ändern sich; verbindlich ist allein die Auskunft der Zollbehörde.
Für die Versicherung zählt das Fahrtgebiet. Bei NAMMERT gibt es ein echtes weltweites Fahrtgebiet, und der Liegeplatz muss nicht in der EU liegen. Zu Zoll und Steuern beraten wir nicht; die Unterlagen, die Sie für den Zoll zusammenstellen, helfen aber auch uns, wenn nach einem Schaden Wert und Eigentum der Yacht zu belegen sind.
Zum Merken
Nachweis an Bord
Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
Ohne Nachweis
Einfuhrabgaben bei der Rückkehr möglich
Die Mappe für den Zoll packt man vor der Abreise, nicht danach.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mit der Yacht in die EU zurückkehre?
In der Regel kann sie als Rückware abgabenfrei wieder eingeführt werden, wenn sie innerhalb von drei Jahren unverändert zurückkommt und ihr Status als versteuerte Unionsware nachgewiesen ist.
Wie weise ich nach, dass die Mehrwertsteuer für meine Yacht bezahlt ist?
Mit der Rechnung, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, oder mit Nachweisen einer früheren Verzollung. Fehlen sie, fragen Sie vor der Abreise beim Zoll nach.
Wie lange darf eine Yacht von außerhalb der EU in der EU bleiben?
Eigner ohne Wohnsitz in der EU können ihre Yacht in der Regel bis zu 18 Monate vorübergehend ohne Abgaben nutzen. Verbindlich ist die Auskunft der Zollbehörde.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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