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Fahrtgebiet überschreiten: Was gilt, wenn der Törn über die Grenze im Vertrag führt?
Kurze Antwort
Der Versicherungsschutz gilt nur im vereinbarten Fahrtgebiet. Wer darüber hinaus will, muss vorher erweitern, rückwirkend geht es nicht. Ein Anruf vor dem Törn kostet Minuten, ein Schaden jenseits der Grenze das ganze Boot.
Das Fahrtgebiet im Versicherungsschein ist keine Formalie. Es legt fest, wo der Schutz gilt, und darauf ist der Beitrag berechnet. Wer Nordsee und Ostsee versichert hat und dann spontan um Land's End zur Biskaya segelt, oder wer im Mittelmeer bis an die nordafrikanische Küste weiterfährt, ist jenseits der Linie in vielen Verträgen ohne Kaskoschutz. Passiert dort etwas, steht der Eigner mit dem ganzen Schaden allein da.
Gerade Überführungen sind die typische Falle: Das Boot wurde im Ausland gekauft, soll ins Heimatrevier, und der Vertrag gilt nur für das spätere Revier. Oder der Törn führt in ein Gebiet mit Ausschlüssen, etwa in Kriegsgebiete oder an Küsten, die ausdrücklich ausgenommen sind. Auch wer nur einmal im Jahr weiter weg will, muss nicht gleich das große Fahrtgebiet für zwölf Monate bezahlen; viele Verträge kennen eine befristete Erweiterung für einen einzelnen Törn.
Die Regel ist einfach: vorher melden, nicht hinterher. Prüfen Sie die Grenzen Ihres Fahrtgebiets anhand der Beschreibung im Vertrag, oft sind es Längen- und Breitengrade oder Linien zwischen zwei Kaps. Liegt die geplante Route auch nur teilweise außerhalb, rufen Sie vor dem Ablegen an und lassen Sie sich die Erweiterung schriftlich bestätigen. Die Haftpflicht ist davon meist nicht betroffen, sie gilt in vielen Verträgen weltweit.
Bei NAMMERT gilt der Kaskoschutz auf allen Gewässern innerhalb des vereinbarten Fahrtgebiets, Ziffer A-2.1.1. Ein Überschreiten ist in allen drei Kaskotarifen nur in Absprache mit uns und vor Risikobeginn zulässig, Ziffer B-4.1. Im Premium ist eine kurzfristige Erweiterung von bis zu sechs Wochen je Versicherungsjahr enthalten, Ziffer A-2.1.1. Wählbar sind Fahrtgebiete von EU-Binnengewässern bis weltweit, Ziffer A-2.2. Unsere Wassersport-Haftpflicht schließt Auslandsschäden ein, Ziffer A-7.1.
Zum Merken
Vorher
ein Anruf, eine Bestätigung
Hinterher
nicht mehr möglich
Die Grenze im Vertrag gilt auch, wenn das Wetter perfekt ist.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich mein Fahrtgebiet ohne Absprache verlasse?
Für Schäden jenseits der Grenze besteht in der Kasko meist kein Schutz. Rückwirkend lässt sich das Fahrtgebiet nicht erweitern.
Kann ich das Fahrtgebiet nur für einen Törn erweitern?
Viele Verträge erlauben eine befristete Erweiterung. Bei uns ist sie im Premium für bis zu sechs Wochen im Jahr enthalten, sonst nach Absprache vor dem Törn.
Gilt die Haftpflicht auch außerhalb des Fahrtgebiets?
Oft ja, viele Haftpflichtverträge gelten weltweit. Prüfen Sie es trotzdem, bevor Sie losfahren.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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