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A-4 Ausschlüsse, Assistance zur Wassersport-Kasko
Ziffer A-4 Ausschlüsse aus Assistance zur Wassersport-Kasko,
ZB Assistance WSK (1-2025nam).
Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.
A-4.1 Ausgeschlossene Ansprüche Ausgeschlossen bleiben alle Ansprüche, die unter die Ausschlusstatbestände der diesen Assistance- Leistungen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wassersport- Kaskoversicherung Premium fallen.
A-4.2 Haftbarhaltung Wie haften nicht für die Qualität der von den Dienstleistungsbetrieben geleisteten Arbeiten sowie für Verzögerungen oder Verhinderungen bei Erbringung der Leistungen gemäß A-3. Darüber hinaus können wir nicht für Schäden, die von den Dienstleistungsbetrieben verursacht wurden, haftbar gemacht werden. Unser Eingreifen hat nur zum Ziel, der begünstigten Person durch Vermittlung eines Dienstleisters weiter zu helfen.
A-4.3 Ansprüche gegenüber Dritten Diese Versicherung gilt subsidiär. Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Notreparaturen aus diesem Versicherungsvertrag besteht nicht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen könnte. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt die Versicherung nach diesem Vertrag als die speziellere Versicherung. Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit jedoch eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages. Die Vorschriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben unberührt.
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