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Assistance zur Wassersport-Kasko

ZB Assistance WSK (1-2025nam), Risikoträger Württembergische Versicherung AG. 5 Ziffern, hier vollständig im Wortlaut. Jede Ziffer hat eine eigene Adresse und lässt sich einzeln verlinken, etwa in einer Beratung oder in einer Schadenmeldung.

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Inhalt

A-1 Leistungsfall, Assistance

Wir erstatten Rechnungen für Hilfemaßnahmen oder Leistungen, die von uns organisiert oder mit uns abgestimmt worden sind.

A-2 Versicherte Personen, versichertes Wassersport-Fahrzeug, versicherter Geltungsbereich, Assistance

A-2.1 Versicherte Personen Versicherungsschutz besteht für die berechtigten Insassen (Sie als Versicherungsnehmer, Eigner, Skipper, Crew und Gäste), sofern sie mit dem versicherten Wassersport-Fahrzeug unterwegs sind, ohne hierfür ein Entgelt entrichtet zu haben.

A-2.2 Versichertes Wassersport-Fahrzeug Versichert sind Wassersport-Fahrzeuge, die bei uns kaskoversichert sind und privat genutzt werden.

A-2.3 Versicherter Geltungsbereich Die Assistance-Leistungen werden innerhalb des in der Kaskoversicherung im Versicherungsschein dokumentierten Geltungsbereiches /Fahrtgebietes erbracht.

A-3 Leistungsumfang, Assistance

A-3.1 Aufwendungsersatz im Seenotfall für Wassersport-Fahrzeuge 3.1.1 Beteiligt sich das versicherte Wassersport-Fahrzeug allein oder zusammen mit anderen an der Rettung von in Seenot geratenen Dritten, werden Ihnen – ohne Rücksicht darauf, wer die Seenot verschuldet hat – die Ihnen dadurch entstehenden notwendigen Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 10.000 Euro je Schadenereignis ersetzt, soweit für diese Aufwendungen nicht anderweitig Deckung beansprucht werden kann (Subsidiärdeckung).

A-3.1.2 Sind die berechtigten Insassen (Sie, Eigner, Skipper, Crew und Gäste) mit dem kaskoversicherten Wassersport-Fahrzeug – verschuldet oder unverschuldet – in Seenot geraten und werden sie von einem Dritten gerettet, wird Ihnen oder den berechtigten Insassen die von ihnen zu tragenden notwendigen Aufwendungen des Dritten für die Rettung bis zum Höchstbetrag von 10.000 Euro je Schadenereignis ersetzt, soweit für diese Aufwendungen nicht anderweitig Deckung beansprucht werden kann (Subsidiärdeckung).

A-3.1.3 Der Aufwendungsersatz für alle Schadenereignisse nach A-3.1 zusammen ist auf insgesamt 10.000 Euro pro Versicherungsjahr begrenzt (Gesamt-Höchsthaftungssumme).

A-3.2 Reise- und reisemedizinischer Service Sie erhalten auf Anfrage folgende Dienstleistungen:

A-3.2.1 allgemeine Informationen (z. B. Ferien, nationale Feiertage, Fahrbeschränkungen etc.), Informationen über Einreise-, Zoll- und Devisenbestimmungen, Klimaauskünfte oder aktuelle Gesundheitswarnungen zum Reiseziel sowie eine Beratung über vorgeschriebene und empfohlene Impfungen.

A-3.2.2 Hinweise zur medizinischen Versorgung vor Ort.

A-3.2.3 Benennung eines nahe gelegenen und, falls möglich, deutsch oder englischsprechenden Arztes, Facharztes oder eines Krankenhauses.

A-3.2.4 Kontaktaufnahme eines von uns beauftragten Vertrauensarztes zum behandelnden Arzt, um ein Arzt- zu- Arzt-Gespräch zu führen und Rückfragen zu klären.

A-3.3 Hilfe bei Unfall und/oder Defekt 3.3.1 Wir stellen die Verbindung zu einem spezialisierten Anwalt für eine Erstberatung her und übernehmen die hierfür anfallenden Kosten.

A-3.3.2 Wir stellen die Verbindung zu einem geeigneten Sachverständigen her, der telefonisch beraten bzw. je nach Sachlage im Auftrag von uns (bei einem Schadenereignis gemäß Wassersport-Kasko- Deckung) bzw. Ihnen (bei Defekt ohne Vorliegen eines Versicherungsfalles im Sinne der Wassersport- Kasko-Deckung) die Reparatur prüfen und überwachen kann.

A-3.3.3 Auf Anfrage bestellen wir in Ihrem Namen einen Notar oder einen Dolmetscher und leisten für anfallende Gerichts-, Anwalts- und Dolmetscherkosten einen Vorschuss bis zu 5.000 Euro als Darlehen.

A-3.3.4 Hilfe bei der Ersatzteilbeschaffung Wir unterstützen Sie bzw. die versicherte Person, ggf. durch Weitergabe des Auftrages an den eingesetzten Sachverständigen, bei der Beschaffung von Ersatzteilen zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des Wassersport-Fahrzeuges. Sofern dies notwendig und aus einer "Notlage mit Gefahr im Verzug" heraus erfolgt, gewähren wir für die vorgenannte Hilfe ein Darlehen bis zu 10.000 Euro. Ein solches Darlehen ist unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung zurückzuzahlen. Bei Verzug wird der offene Betrag mit 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz verzinst.

A-3.3.5 Hilfe bei der Ersatzteilbeschaffung Wir organisieren, ggf. durch Weitergabe des Auftrages an den eingesetzten Sachverständigen, die notwendige Lagerung bzw. den erforderlichen Transport des versicherten Wassersport-Fahrzeuges am Schadenort und tragen die hierdurch entstehenden Kosten (inkl. Lagerungen bis zu 3 Wochen) maximal bis zu 1.500 Euro je Ereignis wenn, a. das Wassersport-Fahrzeug innerhalb von 3 Wochen fahrbereit gemacht werden kann und b. die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Wassersport-Fahrzeug.

A-3.3.6 Leistungen bei Einbruch Ist in das versicherte Wassersport-Fahrzeug auf einem Törn im Geltungsbereich eingebrochen worden, besteht Anspruch auf Übernahme der Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe von persönlichem Reisebedarf bis zu 100 Euro je versicherter Person, maximal 1.500 Euro je Ereignis.

A-3.3.7 Leistung bei Diebstahl, Unbewohnbarkeit oder Totalschaden des versicherten Wassersport- Fahrzeuges Bei Diebstahl, Unbewohnbarkeit (festgestellt durch einen Sachverständigen) als Folge eines über die Wassersport-Kaskoversicherung gedeckten Schadens oder Verlust des versicherten Wassersport- Fahrzeuges durch Totalschaden besteht auf einem Törn im Geltungsbereich Anspruch auf: a. Organisation der Übernachtung und Übernahme der Übernachtungskosten bis zu 100 Euro je versicherter Person und Übernachtung für maximal 3 Nächte, höchstens jedoch 1.500 Euro je Ereignis. b. Organisation der Heimreise der versicherten Personen und Übernahme der hierfür anfallenden Kosten bis zu 1.500 Euro je versicherter Person, maximal 5.000 Euro je Ereignis.

A-3.3.8 Ersatzskipper Kann das versicherte Wassersport-Fahrzeug nicht mehr zurückgeführt werden, weil Sie oder der Skipper infolge eines Unfalls oder einer länger als 7 Tage andauernden, ärztlich attestierten, Erkrankung ausfallen und steht auch kein anderer Mitreisender hierfür zur Verfügung, organisieren wir einen Ersatzskipper, der das Wassersport-Fahrzeug zum Heimathafen zurückführt und tragen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 100 Euro pro Tag, maximal 5.000 Euro je Ereignis. Diese Leistung wird auch bei Tod der vorgenannten Personen erbracht.

A-3.3.9 Rückführung des Wassersport-Fahrzeuges Wir organisieren den Transport des Wassersport-Fahrzeuges an den Heimathafen/ständigen Liegeplatz und tragen die hierdurch entstehenden Kosten (ggf. inkl. Skipper, siehe A-3.3.8) bis zu 5.000 Euro je Ereignis, wenn, a. das Wassersport-Fahrzeug am Schadenort oder in dessen Nähe nicht innerhalb von 3 Wochen fahrbereit gemacht werden kann und b. die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht höher sind als der Kaufpreis für ein gleichwertiges gebrauchtes Wassersport-Fahrzeug.

A-3.4 Kaution im Ausland A-3.4.1 Wir stellen im Ausland ein kurzfristiges Darlehen für eine Sicherheitsleistung (Kaution) in Höhe von bis zu 25.000 Euro, maximal bis zum Wert des versicherten Wassersport-Fahrzeuges, zur Verfügung, wenn einer versicherten Person vorgeworfen wird, im Zusammenhang mit dem Betrieb des versicherten Wassersport-Fahrzeuges eine verkehrsrechtliche Vorschrift des Ordnungswidrigkeiten- oder Strafrechts verletzt zu haben und dieses Ereignis zur Beschlagnahme des Wassersport-Fahrzeuges führt, so dass Kraft Gesetz oder aufgrund behördlicher Anordnungen eine Sicherheitsleistung (Kaution) gestellt werden muss.

A-3.4.2 Unsere Sicherheitsleistungen sind auf 50.000 Euro für alle Ereignisse eines Versicherungsjahres begrenzt.

A-3.4.3 Geldbeträge oder Darlehen, die durch uns verauslagt wurden, sind unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung zurückzahlen. Bei Verzug wird der offene Betrag mit 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz verzinst.

A-3.5 Bargeldservice bei Raub oder Diebstahl der Zahlungsmittel im Ausland A-3.5.1 Bei Verlust der Zahlungsmittel im Ausland stellen wir den Kontakt zu Ihrer Hausbank her und vermitteln die Auszahlung von Bargeld am Reise Ort.

A-3.5.2 Ist dies nicht am folgenden Werktag möglich, wird Ihnen ein Darlehen bis zu 1.500 Euro je Ereignis zur Verfügung gestellt. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für Überweisung und Auszahlung tragen wir bis zu 100 Euro je Ereignis.

A-3.5.3 Geldbeträge oder Darlehen, die durch uns verauslagt wurden, sind unverzüglich nach deren Erstattung durch Dritte, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Auszahlung zurückzuzahlen. Bei Verzug wird der offene Betrag mit 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz verzinst.

A-3.6 Unterstützung bei der Wiederbeschaffung A-3.6.1 Wir unterstützen bei der Wiederbeschaffung von wichtigen verloren gegangenen Reise- Dokumenten, Kreditkarten etc., nach Brand, Einbruch, Diebstahl oder Totalschaden.

A-3.6.2 Bei Verlust von persönlichen Reise-Dokumenten, wie z. B. Pass, Ausweis oder Führerschein oder bei Verlust von Unterlagen, die für die Weiterfahrt erforderlich sind, wie z. B. Seekarten oder Hafenhandbücher, unterstützen wir ebenfalls bei deren Wiederbeschaffung.

A-3.6.3 Sofern der Verlust dieser Dokumente bzw. Unterlagen durch Brand, Einbruch, Diebstahl oder Totalschaden des versicherten Wassersport-Fahrzeuges eingetreten ist, tragen wir die hierfür anfallenden Kosten mit bis zu 250 Euro je Ereignis.

A-3.7 Reiserückruf Müssen nahe Verwandte oder der Arbeitgeber aufgrund eines Notfalls während des Törns im Ausland dringend informiert werden, nehmen wir die Nachrichten entgegen und sorgen für deren Weiterleitung bzw. Hinterlegung. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten tragen wir.

A-3.8 Unterstützung beim Umgang mit Behörden Besteht aufgrund eines kaskoversicherten Notfalls im Ausland die Notwendigkeit, mit Behörden, Ärzten, Krankenhäusern etc. zu kommunizieren, unterstützen wir kostenlos telefonisch im Umgang mit diesen.

A-4 Ausschlüsse, Assistance

A-4.1 Ausgeschlossene Ansprüche Ausgeschlossen bleiben alle Ansprüche, die unter die Ausschlusstatbestände der diesen Assistance- Leistungen zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Wassersport- Kaskoversicherung Premium fallen.

A-4.2 Haftbarhaltung Wie haften nicht für die Qualität der von den Dienstleistungsbetrieben geleisteten Arbeiten sowie für Verzögerungen oder Verhinderungen bei Erbringung der Leistungen gemäß A-3. Darüber hinaus können wir nicht für Schäden, die von den Dienstleistungsbetrieben verursacht wurden, haftbar gemacht werden. Unser Eingreifen hat nur zum Ziel, der begünstigten Person durch Vermittlung eines Dienstleisters weiter zu helfen.

A-4.3 Ansprüche gegenüber Dritten Diese Versicherung gilt subsidiär. Ein Anspruch auf die Übernahme der Kosten für die Notreparaturen aus diesem Versicherungsvertrag besteht nicht, soweit die begünstigte Person Ersatz aus einem konkurrierenden, anderen eigenen oder fremden, vor oder nach Abschluss dieses Vertrages geschlossenen Versicherungsvertrag beanspruchen könnte. Dies gilt auch dann, wenn diese Verträge ihrerseits eine Subsidiaritätsklausel enthalten sollten. Im Hinblick auf diese Versicherungsverträge gilt die Versicherung nach diesem Vertrag als die speziellere Versicherung. Bestreitet der andere Versicherer schriftlich seine Eintrittspflicht, so erfolgt insoweit jedoch eine Vorleistung im Rahmen dieses Vertrages. Die Vorschriften über den gesetzlichen Forderungsübergang bleiben unberührt.

Der Text auf dieser Seite ist aus dem ausliegenden PDF übernommen und nicht umformuliert. Maßgeblich für Ihren Vertrag ist die Fassung, die Ihrem Versicherungsschein beiliegt; ältere Verträge können abweichen. Stand dieser Auszüge: 2026-09-24.

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