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A-10.4 Nicht versichert, Wassersport-Haftpflicht Basis

Ziffer A-10.4 Nicht versichert aus Wassersport-Haftpflicht Basis,

AVB WSH Basis (1-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

(1) sind Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen (Sie oder ein Mitversicherter) richten, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Sie gerichtete behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. (2) sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, a. die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. b. die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen Abwasseranlagen ausgehen. c. für die Sie aus einem anderen Versicherungsvertrag (z.B. Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz haben oder hätten erlangen können.

A-10.5 Die Versicherungssumme beträgt je Versicherungsfall pauschal 3.000.000 EUR. Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres.

A-10.6 Im Ausland versichert sind im Umfang dieses Versicherungsvertrags im Geltungsbereich der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) eintretende Versicherungsfälle. Versicherungsschutz besteht auch für Pflichten oder Ansprüche gemäß nationalen Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o. g. EU-Richtlinie nicht überschreiten.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Haftpflicht Basis Plus: A-10.4 Nicht versichert

(1) sind Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen (Sie oder ein

Mitversicherter) richten,

die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,

Verordnungen oder an Sie gerichtete behördlichen Anordnungen oder Verfügungen,

die dem Umweltschutz dienen, abweichen.

(2) sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, a.

die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.

b.

die …

Haftpflicht Premium: A-10.4 Nicht versichert

(1) sind Pflichten oder Ansprüche soweit sich diese gegen die Personen (Sie oder ein

Mitversicherter) richten,

die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen,

Verordnungen oder an Sie gerichtete behördlichen Anordnungen oder Verfügungen,

die dem Umweltschutz dienen, abweichen.

(2) sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden, a.

die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen.

b.

die …

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