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A-3 Vorsorgeversicherung, Wassersport-Haftpflicht Basis

Ziffer A-3 Vorsorgeversicherung aus Wassersport-Haftpflicht Basis,

AVB WSH Basis (1-2025nam).

Veröffentlichter Wortlaut, keine Zusammenfassung; er wirkt mit Ausschlüssen und Obliegenheiten.

A-3.1 Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert. (1) Sie sind verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung. Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so haben Sie zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war. (2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe dieses Beitrages innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

A-3.2 Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung im Sinne von Ziffer A-3.1 auf den Betrag von 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein andere Versicherungssummen festgesetzt sind.

A-3.3 Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken a. aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen; b. aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen; c. die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen; d. die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind.

Dieselbe Ziffer in den anderen Tarifen

Der Unterschied zwischen den Tarifen steckt meist in einem Halbsatz oder einer Grenze.

Haftpflicht Basis Plus: A-3 Vorsorgeversicherung

A-3.1 Risiken,

die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen,

sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.

(1) Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats

anzuzeigen.

Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.

Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige,

entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

Tritt der …

Haftpflicht Premium: A-3 Vorsorgeversicherung

A-3.1 Risiken,

die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu entstehen,

sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort versichert.

(1) Sie sind verpflichtet, nach unserer Aufforderung jedes neue Risiko innerhalb eines Monats

anzuzeigen.

Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen.

Unterlassen Sie die rechtzeitige Anzeige,

entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.

Tritt der …

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